- Joined
- Oct 1, 2023
- Messages
- 17
Meine ID: 84100
ID der Beschuldigten Person: 31712 und 84552
Beweis: YouTube
Situation: War ganz normal und NICHT zu schnell mit meinem Auto in der Stadt unterwegs, um die Bilder für das Geburtstagsevent zu knipsen. Gegen 14:57 kam dann vom LSPD eine Aufforderung zum Anhalten, der ich auch sofort nachkam. Ich fuhr an den Straßenrand, und stellte den Motor ab. Meine Zettel, die ich den Beamten schrieb, auf denen stand, dass ich TAUBSTUMM bin, und sie DESHALB NICHT HÖREN KANN, wurden einfach ignoriert. Da ich die Beamten nicht hören konnte, und sie keine Zettel schrieben, konnte ich auch nicht auf sie reagieren. Im weiteren Verlauf wurde ich dann kurzerhand aus meinem Auto raus GETAZERT, und in Handschellen gelegt. Ich wurde ins Polizeiauto gesetzt, und ins SG gebracht, wo ich dann unangekündigt durchsucht und inhaftiert wurde. ZWEIMAL bat ich darum, einen Anwalt als Rechtsbeistand zu bekommen. Die Zettel, auf denen das stand, wurden beide Male ignoriert. ÜBERSEHEN kann der Beamte die Zettel NICHT haben, da er meiner Bitte, er möge mir bitte seinen Dienstausweis zeigen, auch sofort nachkam. Er hatte also den "Himmel" im Blick, denn diese Bitte stand ebenfalls auf einem meiner Zettel. Es wurde weder ein Staatsanwalt zur Abwicklung noch ein Anwalt für mich als Rechtsbeistand angefordert. Auf der Fahrt ins SG wurde ich dann noch kurz vor dem SG durch einen Aufprall verletzt, was man daran erkennt, dass die Minikarte kurz rot wird, und mein Lebensbalken ein wenig schrumpft. Deswegen möchte ich mich hiermit über "Bad Cop" der beiden Beamten mit der ID 31712 und der ID 84552 beschweren, und fordere Sie höflich dazu auf, diese beiden Spieler entsprechend des Regelwerks hart zu sanktionieren. So was darf einfach nicht passieren.
Das Beweisvideo ist hoffentlich nicht zu lang. Ich wollte von der Festnahme bis zur Inhaftierung alles lückenlos belegen. Und in der "Vorlage zum Einreichen einer Beschwerde gegen Spieler" ist nur eine Mindestlänge für Videobeweise angegeben, aber keine Maximallänge. Deswegen hoffe ich, das geht so weit in Ordnung.
ID der Beschuldigten Person: 31712 und 84552
Beweis: YouTube
Situation: War ganz normal und NICHT zu schnell mit meinem Auto in der Stadt unterwegs, um die Bilder für das Geburtstagsevent zu knipsen. Gegen 14:57 kam dann vom LSPD eine Aufforderung zum Anhalten, der ich auch sofort nachkam. Ich fuhr an den Straßenrand, und stellte den Motor ab. Meine Zettel, die ich den Beamten schrieb, auf denen stand, dass ich TAUBSTUMM bin, und sie DESHALB NICHT HÖREN KANN, wurden einfach ignoriert. Da ich die Beamten nicht hören konnte, und sie keine Zettel schrieben, konnte ich auch nicht auf sie reagieren. Im weiteren Verlauf wurde ich dann kurzerhand aus meinem Auto raus GETAZERT, und in Handschellen gelegt. Ich wurde ins Polizeiauto gesetzt, und ins SG gebracht, wo ich dann unangekündigt durchsucht und inhaftiert wurde. ZWEIMAL bat ich darum, einen Anwalt als Rechtsbeistand zu bekommen. Die Zettel, auf denen das stand, wurden beide Male ignoriert. ÜBERSEHEN kann der Beamte die Zettel NICHT haben, da er meiner Bitte, er möge mir bitte seinen Dienstausweis zeigen, auch sofort nachkam. Er hatte also den "Himmel" im Blick, denn diese Bitte stand ebenfalls auf einem meiner Zettel. Es wurde weder ein Staatsanwalt zur Abwicklung noch ein Anwalt für mich als Rechtsbeistand angefordert. Auf der Fahrt ins SG wurde ich dann noch kurz vor dem SG durch einen Aufprall verletzt, was man daran erkennt, dass die Minikarte kurz rot wird, und mein Lebensbalken ein wenig schrumpft. Deswegen möchte ich mich hiermit über "Bad Cop" der beiden Beamten mit der ID 31712 und der ID 84552 beschweren, und fordere Sie höflich dazu auf, diese beiden Spieler entsprechend des Regelwerks hart zu sanktionieren. So was darf einfach nicht passieren.
Das Beweisvideo ist hoffentlich nicht zu lang. Ich wollte von der Festnahme bis zur Inhaftierung alles lückenlos belegen. Und in der "Vorlage zum Einreichen einer Beschwerde gegen Spieler" ist nur eine Mindestlänge für Videobeweise angegeben, aber keine Maximallänge. Deswegen hoffe ich, das geht so weit in Ordnung.