Moin,
Die Tatsache das der Cop dich mit einer Langwaffe in der Hand ins Auto befördert hat ist Auslegungs Sache,
eventuell hatte er einen Waffengurt und hatte die waffen um den Bauch hängen ?
Dagegen ist euer Regelbruch klar erkennlich und definitiv keiner Auslegungs Sache unterzuordnen !
Deine Beschwerde ist deshalb hiermit abgelehnt.
Mit freundlichen Grüßen,
Jasko