Moin Philipp,
hiermit ist deine Beschwerde abgelehnt!
Da die Beweislage zu gering ist, kann ich leider keine Sanktion aussprechen.
Leider konnten wir keinen Regelverstoß feststellen.
Da die Person sie kannte kann sie ihren Namen Verwenden, des weiteren redet man nicht mit einer Person auf dem
Boden, wenn man nur seinen Namen ausspricht.
Das Video ist zu kurz um einen Schusscall auszuschließen.
Sollten sie mehr Beweise haben öffnen sie bitte ein neues Ticket
Grüße
Sumoel