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Hausordnung des FIB HQ Los Santos
Auf der Grundlage der geltenden Verfassung und der Gesetze im Staat San Andreas erlässt der FIB Direktor Dimitri Jugovic diese Hausordnung, um einen geordneten Ablauf im FIB HQ und den Liegenschaften des FIB zu gewährleisten.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für alle durch das FIB genutzten Gebäude, Gebäudeteile und Liegenschaften. Ausgenommen hiervon sind Räumlichkeiten anderer Organisationen, die ihren eigenen Hausordnungen unterliegen.§ 2 Zielsetzung des Hausrechts
Das FIB HQ dient als zentrale Anlaufstelle für alle Einwohner und Gäste von San Andreas. Die Hausordnung verfolgt das Ziel, den Zugang unkompliziert zu gestalten und gleichzeitig:- Die Würde des Hauses und das Ansehen des FIB zu bewahren.
- Die Rechte und Arbeitsfähigkeit der FIB-Beamten sicherzustellen.
- Die körperliche Unversehrtheit aller Personen im Gebäude zu schützen.
- Das Gebäude und seine Einrichtungen vor Schäden und Beeinträchtigungen zu bewahren.
§ 3 Inhaber des Hausrechts
Das Hausrecht liegt bei der Direktion des FIB von San Andreas oder deren Vertretungen. Es kann delegiert werden, und die Durchsetzung obliegt dem FIB.§ 4 Maßnahmen zur Durchsetzung des Hausrechts
Zur Durchsetzung des Hausrechts sind die Berechtigten befugt, Maßnahmen zu ergreifen, darunter:- Kontrolle der Zugangsberechtigung (einschließlich Ausweisdokumente).
- Aufforderung zur Einhaltung der Hausordnung.
- Kontrolle von Personen und Gepäckstücken.
- Aufforderung zum Verlassen des Gebäudes und angrenzender Flächen.
- Erteilung eines Hausverbotes.
- Durchsetzung der Richtlinien und Gesetze, notfalls mit Waffengewalt oder vorläufiger Festnahme.
§ 5 Allgemeine Verhaltensregeln
Im Gebäude und auf dem Gelände ist Ruhe und Ordnung zu wahren. Es ist untersagt, Handlungen vorzunehmen, die das Ansehen des FIB oder dessen Beamten beeinträchtigen, insbesondere:- Rassistische, verfassungswidrige oder menschenverachtende Symbole oder Kleidung sind verboten.
- Waffen (oder waffenähnliche Gegenstände) sind verboten, außer bei Beamten im Dienst.
- Rauchen, Alkoholkonsum und Drogenkonsum sind im Gebäude untersagt.
- Der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen ist nur mit vorheriger Erlaubnis gestattet.
- Alle Flächen sind sauber zu halten; zweckentfremdete Nutzung ist verboten.
- Tiere dürfen nicht mitgeführt werden, außer es liegt eine Ausnahmegenehmigung vor.
- Maskierungen sind verboten, außer in bestimmten Fällen.
- Angemessene Kleidung ist Pflicht. Personen mit unpassender Kleidung kann der Zutritt verweigert werden.
- Die übermäßige Nutzung der Mitarbeiterklingel ist untersagt.
§ 6 Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und Tonaufnahmen im FIB HQ sind grundsätzlich nur mit Erlaubnis der FIB-Führungsebene gestattet. Ausnahmen gelten für die Justiz und journalistische Berichterstattung durch den Lifeinvader, solange der Geschäftsbetrieb nicht gestört wird und die Zustimmung der abgebildeten Personen vorliegt.§ 7 Sperrzonenregelung
Es gilt die Sperrzonenregelung nach §2.2 StGB.§ 8 Verstöße gegen die Hausordnung
Verstöße gegen diese Hausordnung werden nach geltendem Gesetz strafrechtlich und/oder ordnungsrechtlich verfolgt. Bei Beamten können zusätzlich arbeits- oder disziplinarrechtliche Maßnahmen folgen.§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt eine Regelung, die der ursprünglichen Zielsetzung möglichst nahekommt.§ 10 Inkrafttreten
Diese Hausordnung tritt nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.Mit dieser Hausordnung soll ein geordneter und sicherer Ablauf im FIB HQ Los Santos gewährleistet werden.
Los Santos, am 10.10.2024
offiziell genehmigtes Dokument des U.S. Goverment:
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