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Liebes Adminteam,
ich kann die Entscheidung nicht nachvollziehen. Der Schuldige hat sich dafür entschieden ein Schussgefecht zu eröffnen, indem er anfängt zu schießen. Ein Schussgefecht ist per sé eine bewaffnete Auseinandersetzung. In diesem Fall ist die Waffengewalt einseitig. Nur weil der Insasse im Auto nicht zurückschießt (was auf Grand RP nicht möglich ist) und flüchtet, ist es kein Regelbruch? Hätte er ihn VDMen müssen, damit es als Kampf gilt? Zudem hat eine Bugrolle immer ein Vorteil im Verhältnis zum nicht ausführen der Bugrolle. Die Gründe sind allerseits bekannt.
LG Monty
ich kann die Entscheidung nicht nachvollziehen. Der Schuldige hat sich dafür entschieden ein Schussgefecht zu eröffnen, indem er anfängt zu schießen. Ein Schussgefecht ist per sé eine bewaffnete Auseinandersetzung. In diesem Fall ist die Waffengewalt einseitig. Nur weil der Insasse im Auto nicht zurückschießt (was auf Grand RP nicht möglich ist) und flüchtet, ist es kein Regelbruch? Hätte er ihn VDMen müssen, damit es als Kampf gilt? Zudem hat eine Bugrolle immer ein Vorteil im Verhältnis zum nicht ausführen der Bugrolle. Die Gründe sind allerseits bekannt.
LG Monty