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- Sep 24, 2022
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Liebes Adminteam,
ich möchte die Entscheidung von Michael Morell noch einmal zur Prüfung geben, da ich den Eindruck habe, dass die Einordnung meines Falls unter Bugabuse nicht vollständig mit der Mechanik, der Administrativen Begründung und den bisherigen Entscheidungen übereinstimmt.
In seiner Antwort schreibt Michael:
Weiter führt er aus:
Auch die ursprüngliche Entscheidung beschreibt ausschließlich „unrealistisch“, „unnatürlich“ und „nicht regulär“. Das entspricht der Definition von Unrealistisches Verhalten. Ein Bug oder eine Ausnutzung eines Fehlers wurde dort nicht genannt.
Michael schreibt außerdem:
Weiter heißt es:
Ergänzend möchte ich meine eigene POV beifügen.
Darin ist zu sehen, dass der Spieler bereits achtmal durch Combatlog verhindert hat, dass die Einzelhaft regulär durchgeführt werden konnte (Timestamps sehe Videobeschreibung). Mir ist bewusst, dass ein Regelverstoß keinen anderen rechtfertigt. Ich möchte lediglich darauf hinweisen, dass ich die Situation mehrfach korrekt lösen wollte und der Spieler dies jedes Mal durch Disconnects unterbunden hat.
Ich habe außerdem Admins hinzugezogen, die mir jedoch nicht helfen konnten, da der Spieler immer wieder verschwand, bevor eine Maßnahme möglich war. Dadurch entstand eine Situation, die IC nicht mehr lösbar war.
Zusätzlich enthält das eingereichte Video mehrere Beleidigungen sowie OOC‑/Meta‑Kommunikation. Laut Beschwerderegeln können solche Unzulänglichkeiten zur Ablehnung einer Beschwerde führen.
Wenn man diese Punkte zusammen betrachtet – die Funktionsweise der Mechanik, die Formulierungen in der ursprünglichen Begründung, die bisherigen Entscheidungen in vergleichbaren Fällen, die fehlende Vorteilssituation, die Combatlogs des Spielers und die formalen Aspekte der Beschwerde – entsteht für mich der Eindruck, dass §6.23 hier möglicherweise nicht die passende Einordnung ist.
Ich möchte daher darum bitten, die Entscheidung noch einmal neutral zu prüfen und zu bewerten, ob die Situation eher unter §1.10 Unrealistisches Verhalten (UN‑RP) einzuordnen ist.
Liebe Grüße,
Schmidtke
ich möchte die Entscheidung von Michael Morell noch einmal zur Prüfung geben, da ich den Eindruck habe, dass die Einordnung meines Falls unter Bugabuse nicht vollständig mit der Mechanik, der Administrativen Begründung und den bisherigen Entscheidungen übereinstimmt.
In seiner Antwort schreibt Michael:
Meine Punkte waren nicht als Ausreden gemeint, sondern als sachliche Darstellung der Mechanik und der bisherigen Entscheidungen. Ich habe keine Tatsachen bestritten, sondern lediglich die Einordnung hinterfragt.Also, deine Begründungen, die du hier angibst, hören sich gut an, sind aber nichts anderes als Ausreden.
Weiter führt er aus:
Das ist korrekt. Entscheidend ist für mich jedoch die Frage, wie diese Situation regeltechnisch eingeordnet wird. Die verwendete Funktion ist eine normale Servermechanik, die technisch immer gleich arbeitet und keine Kollisionen prüft. Das Ergebnis ist unrealistisch, aber kein Bug im Sinne von Bugabuse.Fakt ist Folgendes: Du hast einen Spieler durch eine massive Steinwand in Einzelhaft gesteckt.
Auch die ursprüngliche Entscheidung beschreibt ausschließlich „unrealistisch“, „unnatürlich“ und „nicht regulär“. Das entspricht der Definition von Unrealistisches Verhalten. Ein Bug oder eine Ausnutzung eines Fehlers wurde dort nicht genannt.
Michael schreibt außerdem:
Ein Vorteil ist im Clip nicht erkennbar. Es hätte keinen Unterschied gemacht, ob ich direkt beim Spieler stand oder in der Nachbarzelle. In Beschwerde #1249311 wurde eine Interaktion durch eine Wand ausdrücklich nicht als Bugabuse gewertet, weil kein Vorteil entstanden ist.Und ich sehe da schon einen Vorteil für dich.
Weiter heißt es:
Die Funktion ist serverseitig implementiert, jederzeit nutzbar und technisch nicht manipulierbar. Sie prüft schlicht keine Kollisionen. Das ist eine Designentscheidung, kein Bug. In Beschwerde #470608 wurde dieselbe Mechanik – das Setzen eines Spielers durch Gitterstäbe in Einzelhaft – als normale Systemfunktion eingestuft, die vom System her unrealistisch ist und bei der eine Sanktion nicht angemessen sei. Johnson hat dort lediglich gesagt, dass man bei einer geschlossenen Wand über eine Sanktion nachdenken kann, und in diesem fall ging es um UB.…eine Systemfunktion ausgenutzt, die nicht dafür vorgesehen ist, so verwendet zu werden.
Ergänzend möchte ich meine eigene POV beifügen.
Darin ist zu sehen, dass der Spieler bereits achtmal durch Combatlog verhindert hat, dass die Einzelhaft regulär durchgeführt werden konnte (Timestamps sehe Videobeschreibung). Mir ist bewusst, dass ein Regelverstoß keinen anderen rechtfertigt. Ich möchte lediglich darauf hinweisen, dass ich die Situation mehrfach korrekt lösen wollte und der Spieler dies jedes Mal durch Disconnects unterbunden hat.
Ich habe außerdem Admins hinzugezogen, die mir jedoch nicht helfen konnten, da der Spieler immer wieder verschwand, bevor eine Maßnahme möglich war. Dadurch entstand eine Situation, die IC nicht mehr lösbar war.
Zusätzlich enthält das eingereichte Video mehrere Beleidigungen sowie OOC‑/Meta‑Kommunikation. Laut Beschwerderegeln können solche Unzulänglichkeiten zur Ablehnung einer Beschwerde führen.
Wenn man diese Punkte zusammen betrachtet – die Funktionsweise der Mechanik, die Formulierungen in der ursprünglichen Begründung, die bisherigen Entscheidungen in vergleichbaren Fällen, die fehlende Vorteilssituation, die Combatlogs des Spielers und die formalen Aspekte der Beschwerde – entsteht für mich der Eindruck, dass §6.23 hier möglicherweise nicht die passende Einordnung ist.
Ich möchte daher darum bitten, die Entscheidung noch einmal neutral zu prüfen und zu bewerten, ob die Situation eher unter §1.10 Unrealistisches Verhalten (UN‑RP) einzuordnen ist.
Liebe Grüße,
Schmidtke