Hey,
deine Beschwerde wird hiermit leider abgelehnt.
Grund:
In dem von dir gezeigten Video sind mehrere sehr laute Passagen zu hören.
Grundsätzlich ist Earrape jedoch ein Punkt, der nur als Live Sanktion behandelt wird.
Eine nachträgliche Sanktion allein auf Grundlage dieses Clips erfolgt hierfür daher nicht.
Anders wäre es zu bewerten, wenn Spieler Musik abspielen, ohne eine Boombox zu tragen.
In einem solchen Fall könnte unter Umständen ein Verstoß im Sinne von RPR 1.10 UB vorliegen.
Genau dieser Punkt lässt sich hier jedoch nicht belastbar klären,
da die betroffenen IDs nicht eindeutig identifiziert werden können.
Somit kann nicht sicher festgestellt werden,
welche Person welche Geräusche oder Musik tatsächlich verursacht hat.
Eine Sanktion auf bloßer Vermutung wird daher nicht ausgesprochen.
In diesem Punkt gilt in dubio pro reo,
also im Zweifel für den Angeklagten.
Auch die späteren Passagen, bei denen möglicherweise AR 6.19 betroffen sein könnte,
lassen sich auf Grundlage des Clips nicht sauber zuordnen.
Gerade in den entscheidenden Momenten befindet sich die Aufnahme im Menü des Ticketsystems.
Dadurch fehlt die notwendige Sicht auf die Situation,
um erkennen zu können, welche Person was gesagt oder getan hat.
Auch die übrigen Passagen sind durch die vielen Stimmen,
die kurze Dauer und das gleichzeitige Handeln mehrerer Personen schwer verwertbar.
Warum ihr letztlich umgeschossen wurdet,
lässt sich ebenfalls nicht abschließend klären.
Der Ablauf ist an dieser Stelle sehr unübersichtlich
und kann nicht eindeutig einer einzelnen Bewertung zugeführt werden.
Es sind hierbei verschiedene Auslegungen möglich.
Einerseits könnte eine Verweigerung eurerseits im Raum stehen.
Andererseits ist nicht klar zu erkennen,
ob ihr Waffen bei euch hattet oder wie die Gegenseite dies einschätzen konnte.
Da andere Spieler nicht technisch in euer Inventar schauen können,
müssen sie in solchen Situationen teilweise anhand der äußeren Umstände handeln.
Ob das Umschießen in diesem konkreten Fall gerechtfertigt war,
lässt sich mit dem vorliegenden Material jedoch nicht sicher feststellen.
Damit bleibt dieser Punkt offen und kann nicht zu einer belastbaren Sanktion führen.
Insgesamt sind zu viele Personen auf engem Raum beteiligt,
während gleichzeitig gesprochen, gehandelt und geschossen wird.
Dadurch fehlt an mehreren Stellen die klare Zuordnung,
die für eine Sanktion zwingend erforderlich wäre.
Wenn ein möglicher Verstoß nicht eindeutig einer Person zugeordnet werden kann,
wird nicht blind sanktioniert.
Auch hier gilt daher in dubio pro reo, also im Zweifel für den Angeklagten.
Aus diesen Gründen kann auf Grundlage des eingereichten Materials keine sichere Sanktion ausgesprochen werden.
Die Beschwerde wird daher abgelehnt.
Bitte zögere nicht, bei eventuellen Regelverstößen, weitere Beschwerden einzureichen.
Ich wünsche Dir weiterhin viel Spaß hier bei uns auf dem Server!
Gruß, Dome