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- Oct 18, 2025
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Beschwerdegrund: Powergaming/Orga 2.5
Was ist passiert: Am 01.07.2026 gegen 12:21 reichte ich eine Mandatsübernhame über der NI-Datenbank ein,weil mir trotz mehrfachen nachfragen beim GOV kein Anwaltsordner erstellt wurde,wo ich hätte meine Mandatsübernhame reinsenden können.Dort wurde mir jeden Tag erzählt der Justizminister sei nicht anwesend und sie würden es ja weiterleiten.Jedoch muss eine Bodycamaufnahme IC nur 48 Stunden aufbewahrt werden weshalb ich dann am 01.07.2026 gezwungen war diese über die NI-Datenbank einzureichen,weil der Fall sich am 29.06.2026 gegen 16:00 ereignete.Auf meine Mandatsübernhame im NI wurde dann folgendes geantwortet: ,,Bitte unterlassen sie es hier es einzureichen Einfach geduld haben'' .Darauf antowrtet ich ,,Ich besitze noch keinen Anwaltsordner,weshalb es keine andere Möglichkeit gibteine Mandatsübernahme einzureichen.Außerdem läuft heute die 48 stündige Aufbewahrungsfrirst des Beamten aus,deshalb wäre die Bearbeitung wichtig. MfG Horst Cobblestone''.Daraufhin erklärte ich den Herren von der Justiz die Situation erneut und ging da von aus,dass das ganze nun bearbeitet wird.
Erst am 06.07.2026 durch den neuen engagierten Justizminister Tim Abruzzi wurde mir ein Anwaltsordner gestellt.Daraufhin hakte ich natürlich nach wie denn der Zwischenstand zum Fall ist.Nach erneuter Sendung der Mandatsübernahme und deren Annahme wurde mir daraufhin gesagt,dass Beweismittel nicht mehr anforderbar wären.Beweismittel müssen nur 48 aufbewahrt werden,jedoch bedeutet das nach meiner Meinung nicht,dass diese dann nicht mehr anforderbar sind.
Fazit: Meine Mandatsübernahme wurde nicht bearbeitet was einen klaren Verstoß gegen die Orga Regel 2.5 darstellt.Außerdem hatte ich keine andere Möglichkeit eine Mandatsübernahme einzusenden außer über die NI-Datenbank,welche anscheinend nicht barbeitet wurde.Somit hatte ich in meiner Funktion als Organisationsanwalt keine Chance meinen Mandanten richtig zu vertreten.
Beweismittel:
Clip: Screen Recording Trimmed Clip 1 - Clipped Screen Recording with Medal.tv
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Was ist passiert: Am 01.07.2026 gegen 12:21 reichte ich eine Mandatsübernhame über der NI-Datenbank ein,weil mir trotz mehrfachen nachfragen beim GOV kein Anwaltsordner erstellt wurde,wo ich hätte meine Mandatsübernhame reinsenden können.Dort wurde mir jeden Tag erzählt der Justizminister sei nicht anwesend und sie würden es ja weiterleiten.Jedoch muss eine Bodycamaufnahme IC nur 48 Stunden aufbewahrt werden weshalb ich dann am 01.07.2026 gezwungen war diese über die NI-Datenbank einzureichen,weil der Fall sich am 29.06.2026 gegen 16:00 ereignete.Auf meine Mandatsübernhame im NI wurde dann folgendes geantwortet: ,,Bitte unterlassen sie es hier es einzureichen Einfach geduld haben'' .Darauf antowrtet ich ,,Ich besitze noch keinen Anwaltsordner,weshalb es keine andere Möglichkeit gibteine Mandatsübernahme einzureichen.Außerdem läuft heute die 48 stündige Aufbewahrungsfrirst des Beamten aus,deshalb wäre die Bearbeitung wichtig. MfG Horst Cobblestone''.Daraufhin erklärte ich den Herren von der Justiz die Situation erneut und ging da von aus,dass das ganze nun bearbeitet wird.
Erst am 06.07.2026 durch den neuen engagierten Justizminister Tim Abruzzi wurde mir ein Anwaltsordner gestellt.Daraufhin hakte ich natürlich nach wie denn der Zwischenstand zum Fall ist.Nach erneuter Sendung der Mandatsübernahme und deren Annahme wurde mir daraufhin gesagt,dass Beweismittel nicht mehr anforderbar wären.Beweismittel müssen nur 48 aufbewahrt werden,jedoch bedeutet das nach meiner Meinung nicht,dass diese dann nicht mehr anforderbar sind.
Fazit: Meine Mandatsübernahme wurde nicht bearbeitet was einen klaren Verstoß gegen die Orga Regel 2.5 darstellt.Außerdem hatte ich keine andere Möglichkeit eine Mandatsübernahme einzusenden außer über die NI-Datenbank,welche anscheinend nicht barbeitet wurde.Somit hatte ich in meiner Funktion als Organisationsanwalt keine Chance meinen Mandanten richtig zu vertreten.
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