Der Text geht aber noch weiter:
2. Eine Durchsuchung von Personen, Gebäuden/Räumen, Fahrzeugen, oder Sachen bedarf der schriftlichen Erlaubnis des Generalstaatsanwalts und / oder sein Stellvertreter / Gouverneur, in Abwesenheit einer aktiven Regierung wird der Durchsuchungsbefehl durch den...