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IMPORTANT DE 02 | Straßenverkehrsordnung - StVO

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Justin Winter

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Sep 23, 2021
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DE 02 | Straßenverkehrsordnung





Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eine Rechtsverordnung, die Regeln für sämtliche Teilnehmer im Straßenverkehr festlegt. Das Nichteinhalten der StVO wird mit Geldbußen und Wanteds bestraft.


§1 Sonderrechte


1. Von den Vorschriften dieser Verordnung sind folgende Behörden befreit: LSPD, SAHP, FIB, USSS und NG, soweit das zur Erfüllung ihrer täglichen Aufgaben dringend geboten ist.
2. Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
3. Sollte sich ein Fahrzeug mit Blaulicht und Sirene nähern, so ist diesem Folge zu leisten.
a) Sollte das Streifenfahrzeug eine nonverbale oder verbale Stoppanforderung für eine allgemeine Verkehrskontrolle zusenden, so ist diesem Folge zu leisten, Widerstand und Flucht sind strafbar.
4. Sollte sich in unmittelbarer Nähe ein Versorgungstruck befinden, muss unverzüglich rechts rangefahren werden.
5. Bei einer Straßensperre ist die Geschwindigkeit sofort zu reduzieren und auf Anweisungen des Beamten zu warten. Wer eine Straßensperrung durchbricht, macht sich strafbar.
6. Sollte sich ein staatlicher Konvoi nähern, so muss unverzüglich rechts rangefahren werden.


§2 Allgemeine Vorschriften


1. Die Allgemeinen Vorschriften gelten im Straßen-, Luft- und Schifffahrtsverkehr.
2. Das Führen eines Kraftfahrzeuges, eines Transportfahrzeuges, eines Luftfahrzeuges und eines Wasserfahrzeuges ist nur mit einer gültigen Lizenz zulässig.
3. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
4. Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird. Darunter fällt auch das zu laute hören von Musik (Beschränkung auf den Fahrgastbeförderungsraum) und das Drehen von Donuts auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen.
5. Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln ist verboten.
6. Die Missachtung von Müdigkeitsanzeichen kann Sekundenschlaf, Fahrfehler und Konzentrationsmangel hervorrufen, weshalb diese unter keinen Umständen ignoriert werden dürfen.
7. Der öffentliche Straßenverkehr sollte durch
  • zerstörte oder beschädigte Fahrzeuge,
  • Hindernisse, Blockaden oder
  • einen anderen, genauso gefährlichen Eingriff in den öffentlichen Straßenverkehr, nicht gefährdet werden, sodass sichergestellt werden kann, dass Sacheigentum und Leib anderer Menschen nicht zu Schaden kommen kann.
8. Jeder Verkehrsteilnehmer muss in seinem Kraftfahrzeug mindestens einen funktionsfähigen Reparatur- als auch ein Medikit für den Notfall im Kofferraum mit sich führen.
9. Die Hupe ist nur in Gefahrensituationen einzusetzen.
10. Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug jederzeit beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften des Fahrzeugs anzupassen.
11. Jegliche Fahrten mit Wettkampfgedanken sind auf den Straßen von Los Santos verboten. Ausgenommen staatlich organisierte Straßenrennen, die am Observatorium beginnen.
12. Das Fahren von E- Scootern auf dem Highway und Freeway ist verboten.
Eine Missachtung ist nach StVO §10 zu ahnden.

§3 Geschwindigkeitsbegrenzung


1. Langsame Fahrzeuge müssen darauf achten, dass der Verkehrsfluss nicht behindert wird, Rechtsfahrgebot wird erfordert.
2. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt im Allgemeinen 150 km/h
3. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt im Allgemeinen 200 km/h
4. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf High- und Freeways beträgt im Allgemeinen 300 km/h
5. Auf High- und Freeways gilt eine Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h.
6. Geschwindigkeitsüberschreitungen der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach §3 StVO werden gestuft abgehandelt:
  • a) 25-100 km/h
  • b) 101-200 km/h
  • c) 201-XXX km/h

§4 Vorfahrtsregeln


1. Es gilt im Allgemeinen die Regel "Rechts-vor-Links", welche besagt, dass Fahrzeuge, welche von der rechten Straßeneinmündung kommen, Vorfahrt haben.
2. Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen.
3. Einander entgegenkommende Fahrzeuge, die jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen.
4. Bei Richtungsänderungen ist anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt zu gewähren.
5. Einsatzfahrzeugen mit Sondersignalen (§1) ist grundsätzlich immer Vorfahrt zu gewähren. Jegliche Missachtung kann bestraft werden.



§5 Halten und Parken


1. Das Halten
  • direkt vor oder hinter einer Kreuzung,
  • an rot markierten Bordsteinen,
  • vor Ausfahrten und Garageneinfahrten,
  • an unübersichtlichen Stellen oder
  • bei Verkehrszeichen, welche das Halten verbieten,
ist zu unterlassen.
2. Haltezonen werden durch gelb markierte Bordsteine markiert, welche das Be- oder Entladen von Fahrzeugen für wenige Minuten erlauben.
3. Wer sein Fahrzeug für einen Zeitraum von mehr als 3 Minuten verlässt, der parkt.
4. Im Parkvorgang sollte sichergestellt werden, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht eingeschränkt oder gefährdet werden.
5. Das Parken ist nur auf gekennzeichneten Flächen (wie zB gekennzeichnete Bordsteine oder Parkplätze) zulässig.
a) Bei Diskotheken (Bahama Mamas, Tequilala) fällt §5.1 und §5.5 auf der Straßenseite des Geschäftiges (100 m) außer Kraft, sofern keine anderen Parkmöglichkeiten bestehen.
5b) Das Parken an gekennzeichneten Bordsteinen ist nur zulässig, wenn in Fahrtrichtung mit je zwei Reifen auf der Straße und dem Bordstein geparkt wird. Motorräder müssen auf dem Bordstein geparkt werden und dürfen keine Fußgänger behindern.
5c) Auf Haltezonen darf nicht geparkt werden.
5d) An Einbahnstraßen ist das Parken rechts und links gestattet.
5e) Foodtrucks dürfen lediglich auf ausgewiesenen Parkplätzen ihren Verkaufsbetrieb aufnehmen. Das Abstellen des Foodtrucks auf Bürgersteigen oder am Straßenrand ist verboten.
6. Das Landen und Parken mit Luftverkehrsmitteln ist erlaubt, solange Straßen, Flucht-, Verkehrs-, Geh-, Zufahrtswege nicht blockiert und Einsatzkräfte nicht behindert werden. Das Landen auf Privatgrundstück ist erlaubt, sofern es nicht gegen das Hausrecht verstößt.


§6 Fahrzeugzustand


1. Fahrzeugführer sind für den Zustand ihrer Fahrzeuge verantwortlich, wer mit einem fahruntüchtigen Fahrzeug bzw. einem Fahrzeug mit erheblichen Schäden fährt, macht sich strafbar.
2. Erhebliche Schäden, welche den Straßenverkehr gefährden, sind umgehend zu beheben, bevor eine Weiterfahrt vorgenommen werden darf.
3. Fahrzeuge müssen stets einen ausreichenden Tank aufweisen, sodass diese nicht auf der Straße stehen bleiben und dadurch den Straßenverkehr beeinträchtigen.


§7 Gefahrensituationen


1. An Kurven, Fußgängerschutzwegen, Straßenkreuzungen und Einmündungen ist höhere Aufmerksamkeit geboten, da zu schnelles Fahren zu Unfällen führen kann.
2. An Omnibussen des Linienverkehrs, die an Haltestellen halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.
3. Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit (50 Kilometer die Stunde) und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist.



§8 Unfall


1.Nach einem Verkehrsunfall hat, wer daran beteiligt ist.
  • unverzüglich zu halten,
  • den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite zu fahren,
  • sich über die Unfallfolgen zu vergewissern,
  • Verletzten zu helfen
2. Sollte man am Unfall nicht beteiligt sein, ist trotzdem rechts ran zu fahren und die Polizei (Notruf) zu informieren.
3. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist nicht gestattet und wird als Fahrerflucht eingestuft.
4. Sollte man mitbekommen, wie eine Person Fahrerflucht begeht, so ist
  • die Polizei (Notruf) zu informieren
  • so viele Informationen wie möglich (zB Kennzeichen) an die Beamten zur Verfügung zu stellen

§9 Verkehrszeichen


1. Zu beachtende Verkehrszeichen oder derartige Bodenmarkierungen sind:
  • Stoppschilder
  • Wende Verbotsschilder
  • Bodenmarkierungen, welche Parks- und Halteverbot regeln
  • Ortseingangsschilder
2. An Stoppschildern / Stopp Markierungen bzw. deren Haltelinie müssen Fahrzeuge anhalten. Ist keine Haltlinie vorhanden, muss an einer Stelle angehalten werden, von der die anderen Straßen zu überblicken sind. Der Vorfahrtsberechtigte darf in seiner freien Fahrt jedoch nicht beeinträchtigt werden.
3. Nicht zu beachten sind:
  • Ampeln
  • Vorfahrtsschilder
  • Schilder mit Geschwindigkeitsangabe

§10 Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr


1. Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er:
2. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
3. Hindernisse bereitet oder
4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet
5. Das Platzieren von Barrikaden oder Nagelbändern im öffentlichen Straßenverkehr ist ausschließlich den Behörden vorbehalten.

§11 Zulassung


1. Wer sich seit 5 Jahren im Land befindet, muss sich nach dem Erwerb eines KFZ, auf dem direkten Weg zur Zulassungsstelle SAHP begeben und dieses zulassen und ein Kennzeichen anbringen oder bei der Zulassungsstelle ein Kennzeichen erwerben und anbringen.
2. Ein wiederholter Verstoß gegen §11 Absatz 11.1 StVO gilt als vorsätzlich begangen und kann zum Entzug des Führerscheins führen, da der betroffene Fahrzeughalter den Nachweis seiner Reife zum Führen eines Fahrzeugs schuldig geblieben ist, der Versuch ist strafbar.
3. Fahrzeuge ohne gültige Kennzeichen besitzen keine Straßenzulassung und dürfen demnach nicht die öffentlichen Straßen Innerorts und Außerorts sowie den High- und Freeway befahren.


§ 12 Verkehrskontrollen


1. Das LSPD, das FIB und das SAHP dürfen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches allgemeine Verkehrskontrollen im öffentlichen Straßenverkehr jederzeit und Ereignis unabhängig bei jedem Verkehrsteilnehmer durchführen. Es handelt sich hierbei um eine präventive Maßnahme für die Sicherheit im Straßenverkehr. Kontrolliert werden darf hierbei die Lizenz des Fahrers, das Mitführen eines Reparatursatzes und Verbandskasten, sowie eine allgemeine Kontrolle der Personalien.

Ergibt sich im Laufe des Gesprächs ein dringender Tatverdacht (z.B. durch eine offene, nicht vollzogene Vorstrafe des Fahrzeughalters), so sind die Beamten berechtigt den Kofferraum, sowie die Personen auf illegale Gegenstände zu kontrollieren.

2. Die Nationalgarde ist berechtigt, am Checkpoint auf dem West Highway und East Highway Straßenkontrollen durchzuführen. Dort werden Personen und Fahrzeuge kontrolliert auf illegale Gegenstände. Des Weiteren dürfen die Beamten die Lizenzen des Fahrzeugführers überprüfen, sowie die Fahrzeuginsassen auf offene Vorstrafen kontrollieren und sofern vorhanden diese zur Vollstreckung an die Exekutivbehörden überstellen. Dem Personal der Nationalgarde und der unterstützenden Exekutivbehörde ist folge zu leisten. Sollte jemand versuchen, sich der Kontrolle zu entziehen, haben die Beamten sofortige Schussfreigabe.

§ §13 Regelung der Straßenart


1. Innerorts gilt bei Ortsschildern oder vorhandener Bebauung auf mindestens einer Seite.
2. Entsprechende Ortschaften sind Los Santos, Paleto Bay, Grapeseed, Sandy Shores und Harmony.
3. Außerorts gilt insofern keine Bebauung an den Straßenseiten vorhanden oder aber der Highway ist zweispurig, wie z.B. in Chumash.
4. High- und Freeway sind entsprechend beschildert.

 
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