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GRP DE 02 | Handelsgesetzbuch – HGB
§ 1. Handelsregister
1. Jeder Unternehmer ist verpflichtet sich bei Erwerb eines Unternehmens unverzüglich bei der Internal Revenue Service in der Regierung zu melden und seinen Tätigkeitsbeginn dort anzuzeigen. Einzig ATMs müssen nicht angemeldet werden.
2. Es erfolgt eine namentliche Eintragung in das Handelsregister.
3. Die Eintragung im Handelsregister ist kostenfrei, sofern sie sofort nach Erwerb erfolgt.
4. Um den Datenschutz zu gewährleisten, ist es ausschließlich der Internal Revenue Service der Regierung, dem Gouverneur, seinem Stellvertreter, der Justiz und den Strafverfolgungsbehörden gestattet die Akten einzusehen.
5. Als steuerpflichtige Unternehmen gelten:
- Friseur
- 24/7
- Bekleidungsgeschäft
- Tuningwerkstatt
- Tankstelle (keine Ladesäule)
- Bar
- Tattoogeschäft
- Waffengeschäft
- Juwelier
- Grand Elite
§ 2. Inhaberwechsel
1. Jeder Unternehmer ist verpflichtet sich im Falle eines Inhaberwechsels (z.B. durch Veräußerung) selbstständig bei der Regierung zu melden und diesen Wechsel unverzüglich anzuzeigen. Hierbei muss der Name des neuen Eigentümers im Handelsregister vermerkt werden.
2. Sollte eine Änderung des Namens stattfinden z.B. durch Heirat, Trennung, etc, so ist dies unverzüglich bei dem Internal Revenue Service anzuzeigen.
3. Die Änderung des Eintrags im Handelsregister ist kostenfrei, sofern sie sofort nach Erwerb bzw. Namensänderung erfolgt.
§ 3. Steuerpflicht
1. Jeder Unternehmer eines steuerpflichtigen Unternehmens ist dazu verpflichtet Steuern in der entsprechenden Höhe an den Staat zu entrichten.
2. Davon ausgenommen sind die sogenannten “steuerfreien Tage”.
3. Sollte ein Unternehmer keine Steuern bezahlen, so wird er nach § 8.1 StGB ff bestraft und sein Unternehmen vom IRS für max. 12 Stunden versiegelt.
§ 4. Steuerfreie Tage
1. In der Zeit von Freitag 18:00 Uhr bis Montag 18:00 Uhr sind die wöchentlichen steuerfreien Tage.
2. Die Inhaber sind in dieser Zeit berechtigt, ihren Steuerstatus auf “Nicht bezahlt” umzustellen.
3. Die Regierung ist berechtigt, die steuerfreien Tage in Abstimmung mit dem Kongress zu verändern oder zu erweitern. Dies muss den Bürgern frühzeitig mitgeteilt werden.
4. Folgende Feiertage gelten als steuerfreie Tage:
- 1. Januar (New Year´s Day)
- dritter Montag im Januar (Martin Luther King Day)
- dritter Montag im Februar (Washington´s Birthday)
- letzter Montag im Mai (Memorial Day)
- 3. Juni (San Andreas National Day)
- 4. Juli (Independence Day)
- erster Montag im September (Labor Day)
- zweiter Montag im Oktober (Columbus Day)
- 11. November (Veterans Day)
- vierter Donnerstag im November (Thanksgiving)
- 25. Dezember (Christmas)
- 26. Dezember (Christmas)
Zur Gründung eines jeden Privatunternehmens ist beim IRS ein Konzept gemäß Muster einzureichen.
§ 5. Privatunternehmen
Mit der Freigabe wird eine Genehmigung über 30 Tage erteilt. Die Gebühr hierfür beträgt $ 120.000 inkl. einer pauschalen Steuerabgabe für 30 Tage.
Die Genehmigung kann gegen eine Gebühr von $ 50.000 inklusive einer pauschalen Steuerabgabe um weitere 30 Tage verlängert werden. Eine Vorauszahlung ist nicht möglich.
Sollte keine Verlängerung erfolgen, wird die Genehmigung für das Privatunternehmen automatisch entzogen und. Einzelanwälte gelten hierbei nicht als Privatunternehmen, es sei denn, sie gründen eine Anwaltskanzlei.
Es gelten darüber hinaus die gleichen gesetzlichen Voraussetzungen wie bei staatlichen Unternehmen.
1. Besitzer eines Car-Sharing sind verpflichtet, sich bei dem Internal Revenue Service in der Regierung zu melden.
§ 6 Sharing-Car Unternehmer
2. Es erfolgt eine namentliche Eintragung in das Handelsregister.
3. Die Eintragung in das Handelsregister ist kostenfrei.
4. Bei einem Inhaberwechsel unterliegen Sharing-Car Besitzer den Bestimmungen des § 2 Inhaberwechsel HGB.
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