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Sehr geehrte Chief Ebene,
am 03.05.2025 wurde ich gemäß der Regel Allg. 6.8 sanktioniert.
Diese Regel lautet:
„6.8 Es ist verboten, nicht typische Handlungen in Bezug auf eine bewusstlose Person durchzuführen (z. B. Spucken, sexuelle Animationen usw.) | Bann 3–7 Tage.“
In dem betreffenden Clip hört man mich sagen: „Lasst den Dreck liegen, den will doch keiner hochholen.“
Diese Aussage war aus meiner Sicht nicht an die bewusstlose Person gerichtet, sondern an die umstehenden Personen, wie man es in dem Clip sehen kann waren meine Worte an den Spieler mit der ID 218257 gerichtet. Es war eine unbedachte Bemerkung, jedoch keine gezielte leichenschändigung des Bewusstlosen im Sinne der
Allg. Regel 6.8.
Selbst wenn man es so auslegen würde das sich meine Aussage auf die bewusstlose Person bezieht, halte ich den Bann für ungerecht. Ich kann die Entscheidung der Administration nicht unbedingt nachvollziehen dennoch werde ich künftig sensibler mit meinen Aussagen umgehen.
Vielen Dank für das Lesen meiner Beschwerde. Ich hoffe auf eine nochmalige Prüfung des Vorfalls und eine mögliche Reduzierung oder Aufhebung der Sanktion.
Mit freundlichen Grüßen
Timo Thunder