Nach Einsicht der Beschwerde und der mir vorliegenden Beweise, komme ich zu folgendem Entschluss:
Die Beschwerde wird abgelehnt.
Es liegt kein Regelverstoß vor.
Laut Ghetto 1.3 ist es erlaubt mit einem IC-Grund ein GangHQ zu betreten sofern eine Verhältnismäßigkeit der Personenstärke vorliegt.
Eine Festnahme ist eine IC-Grund und was die Verhältnismäßigkeit angeht, war laut Clip im HQ nur 1 Tatverdächtiger (Threadersteller mit 1 Wanted). Ergo 1VS 1. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Cop den TV zuvor bereits geortet, verfolgt, das HQ ausgekundschaftet und dann einen überlegten Zugriff gemacht hat.
Der Tatverdächtige (Threadersteller) besitzt eine HQ Erlaubnis, laut Vagos.
Ich wünsche allen Beteiligten noch weiterhin viel Spaß auf Grand RP!
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