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Interesting Federal Investigation Bureau - Hausordnung [Stand: 27.05.2025]

Elias Tired.

Director of FIB
Leader
Joined
Sep 26, 2022
Messages
1,036
Herzlich Willkommen im Federal Investigation Bureau

Im folgenden Beitrag finden Sie die Hausordnung des Hauptquartiers unserer Organisation.
Folgende Regeln gelten für alle
Personen die auf dem Gelände des Hauptquartier.


Verhaltensregeln auf und im Umkreis des Geländes

1. Ein respektvoller Umgangston ist zu jedem Zeitpunkt und gegenüber jeder Person einzuhalten.
2. Anweisungen der Beamten des FIB ist zu jedem Zeitpunkt uneingeschränkt folge zu leisten.
3. Der Kleidungsstil ist stehts angemessen zu halten
4. Auf dem gesamten Gelände ist es untersagt eine Balaclava zu tragen
5. Staatliche Institution haben sofern ihre Dienstkleidung nicht eindeutig zu ihrer Behörde zugeordnet werden kann, eine Dienstweste zu tragen.
6. Es ist stehts auf das Einhalten einer angemessenen Sprachlautstärke zu achten.
7. Gespräche von anderen Personen sind nicht zu stören und man hat sich nicht unaufgefordert zu ihnen dazu zustellen.
8. Schusswaffen dürfen nur von staatlichen Institutionen mitgeführt werden.
9. Es gilt ein Verbot für den Besitz oder Konsum von Alkohol und anderen Drogen, sowie das Betreten unter Einfluss dieser Substanzen.
10. Es ist untersagt Foto und Video Aufnahmen auf/vom Gelände des FIBs zu machen.
11. Die Abläufe des FIB sind nicht zu stören oder zu beinträchtigen.



Betreten des Geländes

1. Das Betreten des Geländes ist nur mit einem Anliegen gegenüber dem FIB gestattet
2. Beim Betreten des Geländes ist sich einer möglichen Kontrolle zu fügen.
3. Der durch Poller versperrte Bereich ist nur Mitarbeitenden, autorisierten Gästen und externen Partnern mit vorheriger Anmeldung gestattet. Der Zutritt ist für jegliche Personen ohne Erlaubnis zu keinem Zeitpunkt gestattet.
4. Es ist ausschließlich vor dem versperrten Bereich durch Poller sich ohne Aufsicht, frei zu bewegen.
5. Der am Eingangsbereich eingesetzte Mitarbeiter Nathan Murphy ist nicht befugt, den Zutritt zum versperrten Bereich zu gestatten.



Parken von Fahrzeugen

1. Fahrzeuge sind ohne gesonderte Genehmigung auf dem Besucherparkplatz, in den Vorgesehenen Parkbuchten, abzustellen.
2. Das Parken auf der Zufahrt des FIBs ist außerhalb von Notsituationen untersagt.
3. Das Halten auf der Zufahrt des FIBs ist nur direkt vor den Pollern, gestattet und dies auch nur zur Anfrage das Gelände zu betreten.
4. Abgestellte Fahrzeuge sind in einem äußerlich makellosen Zustand zu halten.

image.png


Luftraum

1. Der Luftraum ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis durch das FIB zu befliegen.
2. Mit einem Luftfahrzeug auf dem Gelände des FIBs zu landen benötigt ebenso einer ausdrücklichen Erlaubnis.
3. Die Nutzung von Drohnen im Umkreis um das FIB HQ muss durch die Führung des FIBs genehmigt werden.



Konsequenzen bei Nichtbeachten

1. Wer gegen die Regelungen dieser Hausordnung verstößt oder aus anderweitigen Gründen ein Hausverbot durch die Direktion des FIB erhält, darf sich nicht weiter auf dem Gelände des FIB oder dessen Zufahrt aufhalten.
2. Sollte sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abs. 1 die Person noch auf dem Gelände befinden, ist dies umgehend zu verlassen und erst wieder auf Ausdrückliche Erlaubnis der Direktion zu betreten.
3. Ein Verstoß gegen die in Abs. 1 oder 2 genannten Punkte kann mit §18b STGB belangt werden.



Grundstücksgrenze

Die Grundstücksgrenze ist der nachfolgenden Grafik anhand einer roten Linie zu entnehmen.

image.png



Bitte beachten Sie das wir uns das Recht vorbehalten Änderungen an der Hausordnung vorzunehmen ohne dies offiziell bekannt zu geben.

Mit freundlichen Grüßen,
Direktion des Federal Investigation Bureaus
 
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