Nach Einsicht deiner Beschwerde, komme ich zum Entschluss diese abzuweisen.
Bei anderen war deine Musik übersteuert und viel zu laut, desweiteren hast du Car-Ramming betrieben.
Somit war die Sanktion gerechtfertigt.
Hast du dennoch Fragen zu dieser Beschwerde, melde dich gerne bei mir!