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- May 23, 2022
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Servus,
Ich wurde gestern (23.05.2022) wegen "GZ-Regel 1.4" -> Sexuelle Animationen (...) gebannt. .[A²]
Diese Sperrung beträgt 14 Tage/2 Wochen, welches meiner Meinung nach zu viel ist, aber dazu komme ich jetzt.
Wie gesagt wurde ich wegen "GZ-Regel 1.4" gebannt [Siehe A²], da ich 'sexuelle Animationen' gegenüber einer anderen Person in einer Greenzone benutzt habe, welches eigentlich einvernehmlich geschah; nachdem diese Person mich dazu aufforderte, dass ich "doch bitte damit aufhören mag", tat ich dies, und verließ die Greenzone (In diesem Fall: Krankenhaus). [A³] Meine Intention war es nie, Personen zu belästigen oder sexuell zu 'überwältigen'; in eine unangenehme Situation bringen o.ä, sondern einen kleinen Joke zu machen, welcher von einer anderen Person verstanden wurde, aber nicht von dem accuser (Antragssteller/Melder).
Nun dazu: Ich finde 14 Tage für Satire nicht wirklich angebracht, geschweige denn am Maßstab der möglichen Strafen.
14 Tage sind das Maximum (laut Regelwerk) was man dafür an Strafe bekommen kann; jedoch ist dieser Akt definitiv nicht "Maximales Fehlverhalten".
Ich bitte um Verständnis und Recht auf eine mögliche Entbannung und/-oder Strafminderung.
Vielen Dank!
~Gabe Astard
Ich wurde gestern (23.05.2022) wegen "GZ-Regel 1.4" -> Sexuelle Animationen (...) gebannt. .[A²]
Diese Sperrung beträgt 14 Tage/2 Wochen, welches meiner Meinung nach zu viel ist, aber dazu komme ich jetzt.
Wie gesagt wurde ich wegen "GZ-Regel 1.4" gebannt [Siehe A²], da ich 'sexuelle Animationen' gegenüber einer anderen Person in einer Greenzone benutzt habe, welches eigentlich einvernehmlich geschah; nachdem diese Person mich dazu aufforderte, dass ich "doch bitte damit aufhören mag", tat ich dies, und verließ die Greenzone (In diesem Fall: Krankenhaus). [A³] Meine Intention war es nie, Personen zu belästigen oder sexuell zu 'überwältigen'; in eine unangenehme Situation bringen o.ä, sondern einen kleinen Joke zu machen, welcher von einer anderen Person verstanden wurde, aber nicht von dem accuser (Antragssteller/Melder).
Nun dazu: Ich finde 14 Tage für Satire nicht wirklich angebracht, geschweige denn am Maßstab der möglichen Strafen.
14 Tage sind das Maximum (laut Regelwerk) was man dafür an Strafe bekommen kann; jedoch ist dieser Akt definitiv nicht "Maximales Fehlverhalten".
Ich bitte um Verständnis und Recht auf eine mögliche Entbannung und/-oder Strafminderung.
Vielen Dank!
~Gabe Astard