Moin, als beschuldigter melde ich mich dann natürlich gerne.
GRP DE 02 | Code of Criminal Procedure - CCP 1. Jede Person, die einer strafbaren Handlung bezichtigt wird, gilt, solange als unschuldig, bis sie ihre Schuld eingesteht oder diese bewiesen ist. Die Beweispflicht einer Tat liegt immer bei der beschuldigenden Seite (Kläger). a) Ausgenommen...
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Das ist das CCP, dort findest du unter
§ 2. Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers
1.Bei Inhaftierung & Gerichtliches Schnellverfahren
a) Die angeklagte Person kann ab 1 Wanted einen Anwalt als Beistand hinzuziehen.
Dieser hat eine Anreisezeit von 10 Minuten und maximal 20 Minuten Zeit seinen Mandanten zu vertreten. Sollte der Rechtsbeistand innerhalb der Anreisezeit nicht erscheinen, so dürfen die Beamten mit der Maßnahme fortfahren. Ungeachtet der Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes können die Ermittlungsbehörden mit Ihren zulässigen Maßnahmen fortfahren.
Rechtsbeistand darf leisten, wer in Besitz einer staatlich anerkannten Anwaltslizenz von der Anwaltskammer ist.
b) Wird ein Wunsch nach Rechtsbeistand verweigert, oder in nicht angemessener Zeit nachgegangen, so stellt dies eine Verletzung der Rechtsstaatlichkeit dar.
c) Die Zahl der Rechtsbeistände darf insgesamt zwei Personen nicht übersteigen.
d)Die angeklagte Person kann innerhalb von 2 Minuten ab Verlesung der Miranda-Warnung bis zu drei Namen von Rechtsanwälten nennen, die von den Beamten kontaktiert werden. Sollte nach insgesamt drei Versuchen kein Rechtsbeistand erreicht werden, oder wenn die angeklagte Person keine Anwälte benennen kann, muss auf Wunsch ein Pflichtverteidiger vom zuständigen Beamten verständigt werden, der die angeklagte Person rechtskräftig vertritt. Falls kein Pflichtverteidiger erreichbar ist, muss die angeklagte Person sich selbst verteidigen.
War so frei und habe es dir Makiert. Ist somit wenn überhaut eine reine IC angelegenheit.
Da du aber ja nur 1:39 als Clip hast kannst du ja noch nichtmal Beweisen ob 2 Minuten rum sind oder nicht.
Lieben Gruß