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Your ID
103199
Players nickname
Lilly Balkan
Suspect ID
00000
Date of violation
Jul 23, 2025
Time of violation
3.20
Proofs
https://www.youtube.com/watch?v=3r8LhVuc4aY

Lilly_Sandzak1

Player
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Joined
Oct 28, 2024
Messages
84
Liebe Orgaverwaltung, wie zu sehen hatte ich in einer Situation Kopfschmerzen habe mich Direkt Gemeldet und wurde zurück in die Situation gebracht. Da ich die Situation normal weiterführen wollte dementsprechend natürlich auch einen Anwalt wurde mir dieser verweigert da ich ja nur zwei Minuten zeit hätte einen zu nennen. Jetzt stellt sich mir die frage wenn ich ja Kopfschmerzen habe in die Situation zurück kehre wieso mir dieser dann verweigert wird. In dem Moment macht er einen auf BadCop was ja so nicht erlaubt ist. Meine Rechte hat er mir ja auch nicht erneut verlesen um mir die Akte auszustellen.
 

Chris Cruz

Leader
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Joined
Mar 17, 2022
Messages
1,625
Moin, als beschuldigter melde ich mich dann natürlich gerne.
Das ist das CCP, dort findest du unter

§ 2. Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers​

1.Bei Inhaftierung & Gerichtliches Schnellverfahren
a) Die angeklagte Person kann ab 1 Wanted einen Anwalt als Beistand hinzuziehen.
Dieser hat eine Anreisezeit von 10 Minuten und maximal 20 Minuten Zeit seinen Mandanten zu vertreten. Sollte der Rechtsbeistand innerhalb der Anreisezeit nicht erscheinen, so dürfen die Beamten mit der Maßnahme fortfahren. Ungeachtet der Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes können die Ermittlungsbehörden mit Ihren zulässigen Maßnahmen fortfahren.
Rechtsbeistand darf leisten, wer in Besitz einer staatlich anerkannten Anwaltslizenz von der Anwaltskammer ist.
b) Wird ein Wunsch nach Rechtsbeistand verweigert, oder in nicht angemessener Zeit nachgegangen, so stellt dies eine Verletzung der Rechtsstaatlichkeit dar.
c) Die Zahl der Rechtsbeistände darf insgesamt zwei Personen nicht übersteigen.
d)Die angeklagte Person kann innerhalb von 2 Minuten ab Verlesung der Miranda-Warnung bis zu drei Namen von Rechtsanwälten nennen, die von den Beamten kontaktiert werden. Sollte nach insgesamt drei Versuchen kein Rechtsbeistand erreicht werden, oder wenn die angeklagte Person keine Anwälte benennen kann, muss auf Wunsch ein Pflichtverteidiger vom zuständigen Beamten verständigt werden, der die angeklagte Person rechtskräftig vertritt. Falls kein Pflichtverteidiger erreichbar ist, muss die angeklagte Person sich selbst verteidigen.

War so frei und habe es dir Makiert. Ist somit wenn überhaut eine reine IC angelegenheit.

Da du aber ja nur 1:39 als Clip hast kannst du ja noch nichtmal Beweisen ob 2 Minuten rum sind oder nicht.

Lieben Gruß
 

Nevio Savastano

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Jan 2, 2024
Messages
40
Schon lächerlich. Laut CCP hat der Straftäter nach dem Vorlesen der Miranda-Rechte zwei Minuten Zeit, drei Anwälte zu benennen. Wenn nach zwei Minuten keine Anwälte genannt werden, kann auf Wunsch die AWK verständigt werden. Wie man in diesem Clip sieht, hast du jedoch nichts gesagt daher ist diese Aussage nichtig. Im CCP steht außerdem nichts darüber, dass es in diesem Fall eine Sonderregelung gibt. Naja …





Schönen Tag noch!
 

Lilly_Sandzak1

Player
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Joined
Oct 28, 2024
Messages
84
Moin, als beschuldigter melde ich mich dann natürlich gerne.
Das ist das CCP, dort findest du unter

§ 2. Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers​

1.Bei Inhaftierung & Gerichtliches Schnellverfahren
a) Die angeklagte Person kann ab 1 Wanted einen Anwalt als Beistand hinzuziehen.
Dieser hat eine Anreisezeit von 10 Minuten und maximal 20 Minuten Zeit seinen Mandanten zu vertreten. Sollte der Rechtsbeistand innerhalb der Anreisezeit nicht erscheinen, so dürfen die Beamten mit der Maßnahme fortfahren. Ungeachtet der Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes können die Ermittlungsbehörden mit Ihren zulässigen Maßnahmen fortfahren.
Rechtsbeistand darf leisten, wer in Besitz einer staatlich anerkannten Anwaltslizenz von der Anwaltskammer ist.
b) Wird ein Wunsch nach Rechtsbeistand verweigert, oder in nicht angemessener Zeit nachgegangen, so stellt dies eine Verletzung der Rechtsstaatlichkeit dar.
c) Die Zahl der Rechtsbeistände darf insgesamt zwei Personen nicht übersteigen.
d)Die angeklagte Person kann innerhalb von 2 Minuten ab Verlesung der Miranda-Warnung bis zu drei Namen von Rechtsanwälten nennen, die von den Beamten kontaktiert werden. Sollte nach insgesamt drei Versuchen kein Rechtsbeistand erreicht werden, oder wenn die angeklagte Person keine Anwälte benennen kann, muss auf Wunsch ein Pflichtverteidiger vom zuständigen Beamten verständigt werden, der die angeklagte Person rechtskräftig vertritt. Falls kein Pflichtverteidiger erreichbar ist, muss die angeklagte Person sich selbst verteidigen.

War so frei und habe es dir Makiert. Ist somit wenn überhaut eine reine IC angelegenheit.

Da du aber ja nur 1:39 als Clip hast kannst du ja noch nichtmal Beweisen ob 2 Minuten rum sind oder nicht.

Lieben Gruß
Alles schön und gut das weiß ich. Sobald wir aber wieder zurück in die Situation gebracht werden habe ich zeit einen Anwalt zu rate zu ziehen. Ich habe dir mehrfach gesagt das ich Kopfschmerzen im SG bekomme sobald ich an die Hand genommen werde war dir ja egal in dem Moment was du mir ja auch mehrfach gesagt hast. Hätte ja abhauen können in Handschellen. Ist klar. . Aber als FIB Leader so Mad zu sein weil ich teilweise recht habe mich dann hochzuladen ist traurig xD Admins sehen ja in den Logs das ich mich bereits Zwei mal wegen dir melden musste weil es dir ja scheiß egal ist wenn man Kopfschmerzen bekommt.
 
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