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- Jul 17, 2025
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Ban wegen §1.1 Der erstellte Account ist Eigentum des Erstellers. Der Account darf nicht geteilt oder verkauft werden. und §1.4 Es ist verboten, mehr als ein zusätzlichen Account zu haben (Twinking)
Sehr geehrtes Admin-Team,
hiermit möchte ich offiziell Beschwerde gegen meinen Bann aufgrund eines vermeintlichen Verstoßes gegen die Regeln §1.1 (Account-Sharing) sowie §1.4 (Besitzen mehrerer Twink-Accounts) einlegen.
Zum Vorwurf §1.4 – Mehrere Twink-Accounts:
Mir wird vorgeworfen, mehr als einen Twink-Account zu besitzen. Ich kann jedoch mit bestem Wissen und Gewissen versichern, dass ich lediglich einen einzigen Twink-Account besitze. Dieser wurde regelkonform erstellt und ausschließlich innerhalb der geltenden Richtlinien genutzt. Es existieren keine weiteren Twink-Accounts auf meinen Namen oder unter meiner Kontrolle. Ich sehe daher keinen Verstoß gegen §1.4.
Zum Vorwurf §1.1 – Account-Sharing:
Was §1.1 betrifft, möchte ich folgendes klarstellen:
Ein Freund war kürzlich bei mir zu Besuch und hat sich über meinen PC in seinen eigenen Account eingeloggt, um seine täglichen Battlepass-Aufgaben zu erledigen. Ein paar Tage zuvor habe auch ich mich bei ihm zu Hause über seinen PC in meinen Account eingeloggt. Uns beiden war nicht bewusst, dass bereits die Nutzung desselben Geräts durch unterschiedliche Spieleraccounts gegen die Regelung des Account-Sharings fällt.
Wir gingen davon aus, dass das Verbot sich ausschließlich auf das Teilen eines Accounts bezieht – also dass ein Account von mehreren Personen genutzt wird. In unserem Fall hat jedoch jeder ausschließlich seinen eigenen Account genutzt, lediglich von einem jeweils anderen Gerät aus.
Ein bewusster Regelverstoß lag daher nicht vor. Es handelte sich vielmehr um einen Irrtum hinsichtlich der genauen Auslegung der Regel, für den ich hiermit ausdrücklich mein Bedauern ausdrücke.
Abschließende Bitte:
Ich bitte euch daher um eine nochmalige Prüfung meines Falls und um Berücksichtigung der geschilderten Umstände. Sollte unser Verhalten dennoch unter den Tatbestand des Regelbruchs fallen, versichere ich, dass dies aus Unwissenheit geschah und künftig selbstverständlich unterlassen wird.
Vielen Dank für eure Zeit, euer Verständnis und die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
106272 | Shawn Ice
Sehr geehrtes Admin-Team,
hiermit möchte ich offiziell Beschwerde gegen meinen Bann aufgrund eines vermeintlichen Verstoßes gegen die Regeln §1.1 (Account-Sharing) sowie §1.4 (Besitzen mehrerer Twink-Accounts) einlegen.
Zum Vorwurf §1.4 – Mehrere Twink-Accounts:
Mir wird vorgeworfen, mehr als einen Twink-Account zu besitzen. Ich kann jedoch mit bestem Wissen und Gewissen versichern, dass ich lediglich einen einzigen Twink-Account besitze. Dieser wurde regelkonform erstellt und ausschließlich innerhalb der geltenden Richtlinien genutzt. Es existieren keine weiteren Twink-Accounts auf meinen Namen oder unter meiner Kontrolle. Ich sehe daher keinen Verstoß gegen §1.4.
Zum Vorwurf §1.1 – Account-Sharing:
Was §1.1 betrifft, möchte ich folgendes klarstellen:
Ein Freund war kürzlich bei mir zu Besuch und hat sich über meinen PC in seinen eigenen Account eingeloggt, um seine täglichen Battlepass-Aufgaben zu erledigen. Ein paar Tage zuvor habe auch ich mich bei ihm zu Hause über seinen PC in meinen Account eingeloggt. Uns beiden war nicht bewusst, dass bereits die Nutzung desselben Geräts durch unterschiedliche Spieleraccounts gegen die Regelung des Account-Sharings fällt.
Wir gingen davon aus, dass das Verbot sich ausschließlich auf das Teilen eines Accounts bezieht – also dass ein Account von mehreren Personen genutzt wird. In unserem Fall hat jedoch jeder ausschließlich seinen eigenen Account genutzt, lediglich von einem jeweils anderen Gerät aus.
Ein bewusster Regelverstoß lag daher nicht vor. Es handelte sich vielmehr um einen Irrtum hinsichtlich der genauen Auslegung der Regel, für den ich hiermit ausdrücklich mein Bedauern ausdrücke.
Abschließende Bitte:
Ich bitte euch daher um eine nochmalige Prüfung meines Falls und um Berücksichtigung der geschilderten Umstände. Sollte unser Verhalten dennoch unter den Tatbestand des Regelbruchs fallen, versichere ich, dass dies aus Unwissenheit geschah und künftig selbstverständlich unterlassen wird.
Vielen Dank für eure Zeit, euer Verständnis und die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
106272 | Shawn Ice