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Floffo Vanramme

Leader
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Joined
May 30, 2022
Messages
134
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Verhalten​


  1. Den Anordnungen der Mitarbeiter der San Andreas Highway Patrol (SAHP) ist stets folge zu leisten.
  2. Jede Person, die das Gelände betritt, hat angemessen gekleidet zu sein. Personen ohne Hose oder in unangebrachter Kleidung werden umgehend des Geländes verwiesen.
  3. Das Tragen von Masken jeglicher Art ist im und um das HQ verboten.
  4. Das Rauchen ist auf dem gesamten Gelände verboten.
  5. Das unerlaubte Besetzen oder Einsteigen in ein Fahrzeug der SAHP´s wird mit StGB §18c geahndet.
  6. Jede Person – ob Zivilist oder Beamter – ist verpflichtet, sich auf Aufforderung gegenüber einem SAHP-Beamten auszuweisen.
  7. Alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Personen erhalten keinen Zutritt zum Gelände. Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein unverzügliche Platzverweis sowie ggf. Weitere rechtliche Schritte.
  8. Das Verhalten unserer Mitarbeiter und auch anderen Personen gegenüber sollte zu jederzeit angemessen sein.
  9. Bei Nichtbeachtung der Hausordnung behalten wir uns das Hausrecht vor einen Platzverweis von bis zu 6 Stunden auszustellen, bei Missachtung wird dies mit StGB §17a bis hin zu §17 geahndet.

Gebäude und Gelände​


  1. Das Betreten von abgesperrten, verschlossenen oder gekennzeichneten Bereichen ist nur autorisierten Personen gestattet. Zuwiderhandlungen werden nach StGB §18b verfolgt. Dies gilt sowohl für das Hauptgebäude als auch für das gegenüberliegende Gelände
  2. Verkaufsstände, Foodtrucks, Absperrungen oder Werbeflächen dürfen nur mit Genehmigung der Direktion auf oder an unserem Gelände aufgestellt werden.
  3. Das Befahren des Gebäudes mit jeglicher Art von Fahrzeugen ist nicht gestattet.

Parken​


  1. Das Parken vor dem Hauptgebäude ist nur in den 3 vorderen Parkplätzen gestattet, die sich direkt am Eingang befinden, jedes Fahrzeug, das woanders geparkt wurde, wird von uns kostenpflichtig abgeschleppt und mit StVO §5 bestraft.
  2. Das Parken direkt vor dem SAHP ist maximal 30 Minuten erlaubt und ausschließlich für den Versicherungsverkauf reserviert.
  3. Wir behalten uns das Recht vor, alle Fahrzeuge, die auf unserem Grundstück sind, durchsuchen zu dürfen.


Sonstiges

1. Das gesamte Gelände der SAHP ist videoüberwacht. Mit Betreten erklären sich Personen mit der Aufzeichnung zu Beweis- und Sicherheitszwecken einverstanden.
2. Verstöße gegen die Hausordnung können je nach Schweregrad zivilrechtlich und/oder strafrechtlich verfolgt werden.
3. Mit dem Betreten des SAHP-Geländes erkennt jede Person die Hausordnung an.
4. Unkenntnis schützt nicht vor Konsequenzen.
5. Die Hausordnung ist jederzeit für alle Mitarbeiter zugänglich.
6. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, bei Tätigkeitsaufnahme (Einstellung) ins SAHP die Hausordnung zu lesen und zu akzeptieren. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, bei Fragen von z.B. zivilen Personen auf die Hausordnung zu verweisen.


Grundriss​

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