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Guten Abend,
Ich hab vorhin ein Ticket eingereicht wegen sexuellen Handlungen beziehungsweise sexuelle Andeutungen in einer GZ. Kristoffer Mahn hat diese Beschwerde abgelehnt, mit dem Grund: „Es wurde als Beleidigung verfasst. Zudem sind die 7 Tage Bann hierbei nicht gerechtfertigt.“ Ich finde schon, dass es eine sexuelle Andeutung ist, wenn er Sachen sagt wie: „Leck meine Eier (mehrmals)“ oder ,,Kannst mir einen blubbern (2-mal)´´ dies ganz klar auf die sexuelle Handlung bezogen ist. Zu der Begründung es war als Beleidigung verfasst: Der Grund erschließt sich mir nicht, darf ich jz also beleidigend sexuelle Andeutungen zu Personen machen in einer GZ, ohne belangt zu werden, nur weil es eine „Beleidigung“ war und keine Aussage? Dann noch zu den 7 Tage Bann sind nicht gerechtfertigt. Natürlich liegt es im Ermessen des Administrators, wie stark er es sanktioniert. Allerdings ist in dem Regelwerk festgeschrieben, dass bei sexuellen Animationen oder Andeutungen in einer Greenzone zwischen 7 und 14 Tage Bann gibt und dann sollte doch auch mindestens 7 Tage ausgesprochen werden.
1.4 Sexuelle Animationen oder Andeutungen sind verboten. | Bann 7-14 Tage
Ich bitte, um eine klärende Antwort.
LG
Leopold Weiss
Ich hab vorhin ein Ticket eingereicht wegen sexuellen Handlungen beziehungsweise sexuelle Andeutungen in einer GZ. Kristoffer Mahn hat diese Beschwerde abgelehnt, mit dem Grund: „Es wurde als Beleidigung verfasst. Zudem sind die 7 Tage Bann hierbei nicht gerechtfertigt.“ Ich finde schon, dass es eine sexuelle Andeutung ist, wenn er Sachen sagt wie: „Leck meine Eier (mehrmals)“ oder ,,Kannst mir einen blubbern (2-mal)´´ dies ganz klar auf die sexuelle Handlung bezogen ist. Zu der Begründung es war als Beleidigung verfasst: Der Grund erschließt sich mir nicht, darf ich jz also beleidigend sexuelle Andeutungen zu Personen machen in einer GZ, ohne belangt zu werden, nur weil es eine „Beleidigung“ war und keine Aussage? Dann noch zu den 7 Tage Bann sind nicht gerechtfertigt. Natürlich liegt es im Ermessen des Administrators, wie stark er es sanktioniert. Allerdings ist in dem Regelwerk festgeschrieben, dass bei sexuellen Animationen oder Andeutungen in einer Greenzone zwischen 7 und 14 Tage Bann gibt und dann sollte doch auch mindestens 7 Tage ausgesprochen werden.
1.4 Sexuelle Animationen oder Andeutungen sind verboten. | Bann 7-14 Tage
Ich bitte, um eine klärende Antwort.
LG
Leopold Weiss