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- Feb 19, 2025
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Sehr geehrte Orgaverwaltung,
ich bitte um die neu Auswertung meines Threades, da ich mit der Entscheidung des Adminstrators unzufrieden bin, ich habe auch Ganz klare Beweise das das Verhalten des Herrn Einkers dem Eines Badcops Gleicht.
Weil Laut IC Gesetz ist Makeup kein Kündigungsgrund und wäre Amtsmissbrauch, denn das Beamten Dienst Gesetz Besagt nach §1.7
ich bitte um die neu Auswertung meines Threades, da ich mit der Entscheidung des Adminstrators unzufrieden bin, ich habe auch Ganz klare Beweise das das Verhalten des Herrn Einkers dem Eines Badcops Gleicht.
Weil Laut IC Gesetz ist Makeup kein Kündigungsgrund und wäre Amtsmissbrauch, denn das Beamten Dienst Gesetz Besagt nach §1.7
§1.7 Kleiderordnung
- Ein Beamter darf keine Gesichtsverdeckende Tätowierungen oder Bemalungen jeglicher Art haben. Mauer Tätowierungen auf der Hand sind für Beamten Verboten.
- Für einen Beamten sind folgende Tätowierungen verboten: Mauertätowierungen, Totenkopf Tattoo, Vollständig schwarz tätowierter linker Arm.
- Ein Beamter darf im Dienst keine Privatmasken tragen.
- Ein Beamter darf nicht gegen die Kleiderordnung verstoßen.
- Ein Beamter darf nicht gegen die Kleiderordnung verstoßen, es sei denn es geht um seine eigens ausgesuchten Tattoos, Makeup und Gesichtsbemalung davon sind die in (1) genannten Tattoos nicht.
Ich danke fürs Lesen und Wünsche allen Admins Einen Angenehmen Tag, der Abgelehnte Beitrag ist oben Verlinkt
Mit Freundlichen Grüßen
Dex Batosai