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- Dec 9, 2024
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Willkommen im Hauptquartier des Federal Investigation Bureau.
Die nachfolgenden Regelungen gelten für alle Personen, die sich auf dem Gelände oder im unmittelbaren Umfeld des Hauptquartiers aufhalten.
Die nachfolgenden Regelungen gelten für alle Personen, die sich auf dem Gelände oder im unmittelbaren Umfeld des Hauptquartiers aufhalten.
1. Verhaltensregeln auf dem Gelände
- Ein respektvoller Umgangston ist jederzeit gegenüber allen Personen einzuhalten.
- Den Anweisungen der FIB-Beamten ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
- Der Kleidungsstil ist stets angemessen zu halten.
- Das Tragen von Balaclavas ist auf dem gesamten Gelände untersagt.
- Angehörige staatlicher Institutionen, deren Dienstkleidung nicht eindeutig ihrer Behörde zugeordnet werden kann, haben eine Dienstweste zu tragen.
- Es ist auf eine angemessene Lautstärke in Gesprächen zu achten.
- Unterhaltungen anderer Personen dürfen nicht gestört werden. Ein Hinzutreten ohne Aufforderung ist zu unterlassen.
- Schusswaffen dürfen ausschließlich von staatlichen Institutionen mitgeführt werden.
- Besitz und Konsum von Alkohol oder Drogen sowie das Betreten des Geländes unter Einfluss dieser Substanzen sind verboten.
- Foto- und Videoaufnahmen auf oder vom Gelände des FIB sind untersagt.
- Arbeitsabläufe des FIB dürfen nicht gestört oder beeinträchtigt werden.
2. Betreten des Geländes
- Der Zutritt ist ausschließlich Personen mit einem Anliegen gegenüber dem FIB gestattet.
- Beim Betreten des Geländes sind eventuelle Kontrollen zu dulden.
- Der durch Poller gesicherte Bereich darf nur von Mitarbeitenden, autorisierten Gästen oder externen Partnern mit vorheriger Anmeldung betreten werden. Ein unbefugter Zutritt ist zu keinem Zeitpunkt erlaubt.
- Ohne Aufsicht ist ein Aufenthalt nur vor dem durch Poller abgesperrten Bereich gestattet.
- Der Mitarbeiter Nathan Murphy am Eingangsbereich ist nicht befugt, Zugang zum gesperrten Bereich zu gewähren.
Hier einmal ein Satelliten Ansicht unseres HQ´s:

3. Parken von Fahrzeugen
- Fahrzeuge dürfen ohne gesonderte Genehmigung ausschließlich auf dem Besucherparkplatz in den vorgesehenen Parkbuchten abgestellt werden.
- Das Parken auf der Zufahrt zum FIB ist außerhalb von Notsituationen untersagt.
- Halten auf der Zufahrt ist ausschließlich direkt vor den Pollern gestattet und nur zum Zweck einer Zutrittsanfrage.
- Abgestellte Fahrzeuge müssen sich in einem äußerlich einwandfreien Zustand befinden.
4. Nutzung des Luftraums
- Das Befliegen des Luftraums ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des FIB gestattet.
- Landungen von Luftfahrzeugen auf dem Gelände bedürfen ebenfalls einer ausdrücklichen Erlaubnis.
- Der Einsatz von Drohnen im Umkreis des FIB-Hauptquartiers muss durch die Direktion genehmigt werden.
5. Konsequenzen bei Verstößen
- Personen, die gegen diese Hausordnung verstoßen oder ein Hausverbot durch die Direktion erhalten, dürfen sich nicht mehr auf dem Gelände oder der Zufahrt aufhalten.
- Sollte sich eine betroffene Person zum Zeitpunkt des Hausverbots noch auf dem Gelände befinden, hat sie dieses unverzüglich zu verlassen. Eine Rückkehr ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Direktion möglich.
- Zuwiderhandlungen können gemäß §18b StGB strafrechtlich verfolgt werden.
6. Grundstücksgrenze
Die Grundstücksgrenze ist der beigefügten Grafik (rote Markierung) zu entnehmen.Grundstücksgrenze:

Ausgenommen von diesen Regelungen ist die gesamte Direktion des Federal Investigation Bureau.
Bitte beachten Sie, dass wir uns das Recht vorbehalten, die Hausordnung jederzeit zu ändern, ohne dies gesondert bekanntzugeben.
LG Federal Investigation Burau