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- Dec 5, 2025
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Deine ID 150984
Admin:Alfons Cain
Sanktion: Warn + 180 Min A-Jail [GZ1.3]
Proof :Post de ScoutzN
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Situation:
Sehr geehrtes Admin-Team, hiermit lege ich erneut Widerspruch gegen die Entscheidung meines Wiederspruches wegen eines angeblichen Verstoßes gegen GZ 1.3 ein. Ich möchte ausdrücklich klarstellen, dass ich mich zu keinem Zeitpunkt in einer Greenzone aufgehalten habe – weder in einer offiziellen noch in einer inoffiziellen Greenzone. Die Situation spielte sich neben dem Casino außerhalb des Gebäudes ab. Ich habe nicht das Casino betreten, sondern bin lediglich kurz über einen Zaun im Außenbereich gesprungen und direkt wieder zurück. Ein Aufenthalt innerhalb des Casinos oder eines klar definierten Greenzone fand nicht statt. Laut Regelwerk ist als Greenzone explizit das Casino aufgeführt. Ein erweiterter Bereich wie der Parkplatz oder angrenzende Außenflächen wird im Regelwerk nicht erwähnt und war zudem nicht als Greenzone gekennzeichnet. Die Ablehnung meines ersten Widerspruchs verweist auf eine „inoffizielle Greenzone“. Dazu möchte ich festhalten: Ich habe mich nicht in einem Bereich aufgehalten, der im Regelwerk als Greenzone definiert ist. Es ist korrekt, dass Parkplätze als Greenzone zählen, da sie im Regelwerk unter „Unternehmen“ gelistet sind und eine entsprechende Funktion als Unternehmen erfüllen (z. B. Fahrzeug ausparken).Der betreffende Bereich neben dem Casino war jedoch kein Unternehmens-Parkplatz im Sinne des Regelwerks.Es handelte sich lediglich um einen Außenparkplatz ohne Unternehmensfunktion, insbesondere ohne Möglichkeit, Fahrzeuge ein oder auszuparken.Somit fällt dieser Bereich nicht unter die im Regelwerk aufgeführten Greenzonen für Unternehmen. Da ich mich faktisch außerhalb des Casinos befand, liegt kein Verlassen einer RP-Situation durch Flucht in eine Greenzone vor. Aus diesen Gründen erfüllt die Situation nicht die Voraussetzungen von GZ 1.3. Ich bitte daher um eine erneute, objektive Überprüfung der Sanktion unter Berücksichtigung des tatsächlichen Aufenthaltsortes und des offiziellen Regelwortlauts. Mit freundlichen Grüßen
Admin:Alfons Cain
Sanktion: Warn + 180 Min A-Jail [GZ1.3]
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Situation:
Sehr geehrtes Admin-Team, hiermit lege ich erneut Widerspruch gegen die Entscheidung meines Wiederspruches wegen eines angeblichen Verstoßes gegen GZ 1.3 ein. Ich möchte ausdrücklich klarstellen, dass ich mich zu keinem Zeitpunkt in einer Greenzone aufgehalten habe – weder in einer offiziellen noch in einer inoffiziellen Greenzone. Die Situation spielte sich neben dem Casino außerhalb des Gebäudes ab. Ich habe nicht das Casino betreten, sondern bin lediglich kurz über einen Zaun im Außenbereich gesprungen und direkt wieder zurück. Ein Aufenthalt innerhalb des Casinos oder eines klar definierten Greenzone fand nicht statt. Laut Regelwerk ist als Greenzone explizit das Casino aufgeführt. Ein erweiterter Bereich wie der Parkplatz oder angrenzende Außenflächen wird im Regelwerk nicht erwähnt und war zudem nicht als Greenzone gekennzeichnet. Die Ablehnung meines ersten Widerspruchs verweist auf eine „inoffizielle Greenzone“. Dazu möchte ich festhalten: Ich habe mich nicht in einem Bereich aufgehalten, der im Regelwerk als Greenzone definiert ist. Es ist korrekt, dass Parkplätze als Greenzone zählen, da sie im Regelwerk unter „Unternehmen“ gelistet sind und eine entsprechende Funktion als Unternehmen erfüllen (z. B. Fahrzeug ausparken).Der betreffende Bereich neben dem Casino war jedoch kein Unternehmens-Parkplatz im Sinne des Regelwerks.Es handelte sich lediglich um einen Außenparkplatz ohne Unternehmensfunktion, insbesondere ohne Möglichkeit, Fahrzeuge ein oder auszuparken.Somit fällt dieser Bereich nicht unter die im Regelwerk aufgeführten Greenzonen für Unternehmen. Da ich mich faktisch außerhalb des Casinos befand, liegt kein Verlassen einer RP-Situation durch Flucht in eine Greenzone vor. Aus diesen Gründen erfüllt die Situation nicht die Voraussetzungen von GZ 1.3. Ich bitte daher um eine erneute, objektive Überprüfung der Sanktion unter Berücksichtigung des tatsächlichen Aufenthaltsortes und des offiziellen Regelwortlauts. Mit freundlichen Grüßen