Hallo Lucas,
deine Beschwerde wird hiermit leider abgelehnt.
Grund:
In dem von dir eingereichten, sehr ausführlichen Clip ist zwar erkennbar, dass im Hintergrund ein Gespräch stattfindet, das offensichtlich nicht für deine Ohren bestimmt war.
Allein dieser Umstand reicht jedoch nicht aus, um hier eine Sanktion auszusprechen.
Das Hauptproblem bei der Bewertung liegt darin, dass sich aus dem vorliegenden Material nicht belastbar ableiten lässt, auf welchem Weg dieses Gespräch tatsächlich geführt wurde.
Es kann auf Grundlage des Clips nicht sicher festgestellt werden, ob hier lediglich Stimmen im Hintergrund zu hören sind, ob Personen in räumlicher Nähe gesprochen haben oder ob tatsächlich Discord oder ein anderer dritter Kommunikationsweg genutzt wurde.
Genau an diesem Punkt fehlt die notwendige Beweissicherheit.
Ein bloßer Verdacht oder ein entsprechender Eindruck genügt nicht, um hier eine Sanktion zu begründen.
Gerade wenn nicht eindeutig nachvollzogen werden kann, woher die hörbaren Stimmen stammen, wie das Gespräch zustande kam und in welchem Zusammenhang es geführt wurde, bleibt die Sachlage zu unklar.
Hinzu kommt, dass hier kein Event zugrunde liegt.
Damit besteht in diesem Fall auch keine besondere Pflicht, eine POV des anderen Spielers einzufordern, wie dies in bestimmten Eventkonstellationen der Fall sein kann.
Gerade deshalb fehlt hier die zusätzliche Perspektive, die möglicherweise hätte aufklären können, was genau gesprochen wurde, auf welchem Weg kommuniziert wurde und ob überhaupt ein sanktionswürdiger Verstoß vorlag.
Auch inhaltlich bleibt das Gehörte zu offen, um daraus eine belastbare Schlussfolgerung zu ziehen.
Es ist nicht sicher genug feststellbar, wer genau spricht, an wen sich die Aussagen richten und ob das Gehörte tatsächlich den Charakter eines unzulässigen dritten Kommunikationsweges hat oder ob lediglich ein Gespräch im Hintergrund wahrnehmbar war.
Diese Unklarheit kann hier nicht zulasten des beschuldigten Spielers ausgelegt werden.
Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass der in Rede stehende Vorwurf, selbst wenn er sich bestätigen würde, eher in einem unteren Sanktionsbereich liegen würde.
Gerade deshalb ist hier eine besonders saubere und eindeutige Beweisgrundlage erforderlich.
Wenn diese fehlt, ist eine Ablehnung der Beschwerde die sachgerechtere Entscheidung.
Im Ergebnis bleibt damit festzuhalten, dass zwar ein Verdacht im Raum steht, dieser sich mit dem vorliegenden Material jedoch nicht ausreichend belegen lässt.
Da sich weder der Kommunikationsweg noch der genaue Inhalt noch der situative Zusammenhang mit der nötigen Sicherheit feststellen lassen, ist hier im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden.
Die Beschwerde wird aus diesem Grund abgelehnt.
Bitte zögere nicht, bei eventuellen Regelverstößen, weitere Beschwerden einzureichen.
Ich wünsche Dir weiterhin viel Spaß hier bei uns auf dem Server!
Gruß, Dome