Nach Einsicht der Beweise ist kein direktes Fehlverhalten zu erkennen.
Vermutlich hat der Administrator die Situation nicht komplett beobachten zu können, um final festzustellen, wer der Schuldige ist.
Hierbei ist eine darauffolgende Beschwerde, welche die Umstände klärt, unbedingt notwendig!
Somit liegt kein direkter Verstoß vor.
Der Administrator wird erneut über die optimale Vorgehensweise in Kenntnis gesetzt.