Hallo Moe,
deine Beschwerde wird hiermit angenommen und der Spieler mit der ID: 112573, 135158 sanktioniert.
Regelverstoß:
| Allgemeine-Regel §6.4 | Es ist verboten, einen Bad-Angestellten der staatlichen Organisationen zu spielen, ohne eine RP-Biographie zu haben. | Warn |
Grund:
In dem von dir gezeigten Clip ist zunächst erkennbar, dass ihr euch parallel über Discord unterhaltet und damit Informationen außerhalb des eigentlichen Spielgeschehens austauscht.
Dieser Punkt ist grundsätzlich bereits problematisch und bewegt sich im Bereich von Meta Gaming.
Für die abschließende Bewertung tritt er hier jedoch in den Hintergrund, da im weiteren Verlauf ein deutlich schwerer wiegender Verstoß festzustellen ist.
Im weiteren Ablauf ist zu sehen, dass ihr zunächst nach Tatverdächtigen sucht und euch anschließend dazu entscheidet, um eine Ecke zu fahren, wo sich ein Fahrzeug befindet, das mitten auf der Straße steht.
Bereits an dieser Stelle fällt auf, dass die betroffene Person auf eure Ansprache nicht reagiert.
Es liegt also schon zu Beginn eine Situation vor, in der nicht klar ist, ob die Person bewusst schweigt, technisch nicht reagiert oder aus anderen Gründen nicht ansprechbar ist.
Gerade in einem solchen Moment wäre besondere Zurückhaltung geboten gewesen.
Stattdessen folgt kein erkennbar sauberes Prüfen der Lage.
Es wird zwar gesprochen und auch ein Countdown genannt, jedoch lässt sich aus dem Clip nicht sicher entnehmen, ob diese Ansprache von der betroffenen Person überhaupt wahrgenommen werden konnte.
Ebenso ist aus dem Gesprächsverlauf nicht eindeutig zu entnehmen, welche Aussagen tatsächlich an die festgenommene Person gerichtet waren und welche unter euch selbst gesprochen wurden.
Dieser Teil ist deshalb für sich genommen bereits nicht besonders tragfähig.
Schon an dem Punkt, an dem die Person aus dem Fahrzeug geholt wird, beginnt aus meiner Sicht das nächste Problem.
Der Einsatz des Tasers ist hier nicht mehr als verhältnismäßig anzusehen.
Zwar könnte man in diesem Augenblick noch annehmen, dass sich die Person lediglich stumm stellt oder absichtlich nicht reagiert.
Im weiteren Verlauf zeigt sich jedoch gerade, dass überhaupt keine Reaktion erfolgt.
Genau deshalb hätte an dieser Stelle bereits bedacht werden müssen, dass hier womöglich eine andere Ursache vorliegt als bloßer Unwille.
Gerade unter diesem Gesichtspunkt wäre ein milderes Mittel angezeigt gewesen.
Statt die Person unmittelbar mit dem Taser aus dem Fahrzeug zu holen, hätte man in einem gewissen Abstand zum Fahrzeug Nagelbänder legen können.
Damit hätte man eine mögliche Flucht erschwert, aber eben nicht unmöglich gemacht.
Es wäre also ein deutlich milderer und zugleich kontrollierterer Weg gewesen, mit der Situation umzugehen.
Dieses Mittel wurde jedoch nicht genutzt.
Damit ist bereits an dieser Stelle von unnötiger Gewalt auszugehen.
Der eigentliche Schwerpunkt des Vorwurfs liegt jedoch weiterhin in dem, was danach geschieht.
Trotz der erkennbaren Nichtansprechbarkeit der Person wird die Administration nicht hinzugezogen.
Und genau das ist aus meiner Sicht einer der zentralen Fehler in der gesamten Situation.
Wenn eine Person weder auf Ansprache noch auf weitere Maßnahmen erkennbar reagiert, darf ein solcher Vorgang nicht einfach im normalen Dienstablauf durchgezogen werden, als sei alles in Ordnung.
Spätestens hier hätte es sich aufgedrängt, die Administration einzubinden, um zu klären, ob überhaupt eine ansprechbare und handlungsfähige Person vorliegt oder ob ein technisches, AFK bedingtes oder sonstiges Problem besteht.
Stattdessen entscheidet ihr euch dazu, die Verhaftung ohne Unterbrechung fortzuführen.
Die Person wird abtransportiert, zum SG gebracht und der gesamte Vorgang wird weiter abgearbeitet, obwohl zu keinem Zeitpunkt eine verlässliche Reaktion der betroffenen Person erkennbar ist.
Gerade das macht den Ablauf so problematisch.
Denn damit wird nicht nur über eine offensichtliche Unsicherheit hinweggegangen, sondern es werden auch die Rechte des Angeklagten faktisch unterlaufen.
Besonders wichtig ist hier der konkrete zeitliche Ablauf ab dem Moment der Verhaftung.
Es geht nicht darum, wie lang der gesamte Clip insgesamt ist.
Entscheidend ist vielmehr, wie wenig Zeit zwischen der eigentlichen Festnahme, dem Transport und der weiteren Bearbeitung vergangen ist.
Von der Verhaftung bis zum Transport ins SG und dem anschließenden Ausstellen der Akte vergehen hier nur ungefähr 2 Minuten.
Genau darin liegt ein ganz wesentlicher Teil des Verstoßes.
Wenn ich mir die Miranda Belehrung ansehe beziehungsweise in diesem Fall anhöre oder mitlese, wird dort ausdrücklich erklärt, dass die betroffene Person 3 Minuten Zeit hat, einen Anwalt zu benennen.
Diese Frist ist keine bloße Formalität, sondern ein grundlegendes Recht des Angeklagten.
Genau dieses Recht wurde hier aber tatsächlich nicht gewährt.
Denn bevor diese 3 Minuten überhaupt hätten ablaufen können, war die Person bereits transportiert, bearbeitet und die Akte war bereits ausgestellt.
Damit wurde das Recht auf einen Anwalt nicht nur verkürzt, sondern faktisch vollständig verwehrt.
Gerade dieser Umstand ist für die Bewertung von erheblicher Bedeutung.
Selbst wenn man zugunsten eurer Sichtweise unterstellen würde, dass überhaupt eine tragfähige Grundlage für eine Verhaftung bestanden hätte, bleibt der Ablauf danach trotzdem rechtsfehlerhaft.
Denn die Rechte des Angeklagten wurden nicht gewahrt.
Die Person erhielt die genannte Frist nicht.
Und das nicht nur geringfügig, sondern in einer Weise, bei der die gesamte Maßnahme bereits abgeschlossen war, bevor die Frist überhaupt hätte vergehen können.
Hinzu kommt, dass aus meiner Sicht schon die Grundlage der Verhaftung zweifelhaft erscheint.
Nach meinem Verständnis des auf DE 2 üblichen Maßstabs wäre hier allenfalls ein geringfügiger Verstoß denkbar gewesen, der eher im Bereich einer Geldstrafe gelegen hätte.
Ich stelle diesen Punkt aber bewusst nicht in den Mittelpunkt, weil der schwerer wiegende Fehler bereits in der Art und Weise liegt, wie ihr mit der Person und ihren Rechten umgegangen seid.
Zusätzlich ist mir die spätere Entwicklung der Situation bekannt.
Die betroffene Person hat im Nachgang angegeben, AFK gewesen zu sein und hat sich später auch im Ticketsystem gemeldet.
Genau deshalb ist der Vorgang hier im Nachhinein überhaupt so relevant geworden, weil dadurch deutlich wurde, dass hier eben nicht einfach ein normaler, sauberer Festnahmeablauf stattgefunden hat, sondern eine Situation, in der erkennbar Unklarheiten bestanden und trotzdem ohne Absicherung weitergearbeitet wurde.
Dass ihr euch im Nachgang kooperativ gezeigt habt, ist positiv zu vermerken.
Das ändert jedoch nichts daran, dass der ursprüngliche Ablauf fehlerhaft war.
Ergänzend ist auch festzuhalten, dass hier nicht nur eine einzelne Person verantwortlich ist.
Beide Beteiligten handeln im Ergebnis gemeinschaftlich.
Ihr deckt euch gegenseitig, ihr führt den gesamten Vorgang gemeinsam aus und ihr tragt beide den Ablauf mit.
Dadurch ist nicht nur der unmittelbar handelnde Beamte verantwortlich, sondern auch der jeweils andere als Mittäter zu werten.
Die Sanktionierung betrifft deshalb beide Beteiligten.
Im Gesamtbild ergibt sich damit ein klares Bild von Bad Cop Verhalten.
Nicht deshalb, weil nur ein einzelner Fehler passiert wäre, sondern weil hier mehrere Punkte zusammenkommen, die sich gegenseitig verstärken.
Die Person war erkennbar nicht ansprechbar.
Die Administration wurde trotz dieser Auffälligkeit nicht hinzugezogen.
Bereits beim Herausnehmen aus dem Fahrzeug wurde aus meiner Sicht unnötige Gewalt angewendet, obwohl mildere Mittel möglich gewesen wären.
Und vor allem wurden die Rechte des Angeklagten nicht gewahrt, da zwischen Verhaftung, Transport und Ausstellen der Akte nur etwa 2 Minuten vergangen sind und die 3 Minuten zur Benennung eines Anwalts damit nicht eingehalten werden konnten.
Hinzu kommt, dass nach dem hier gezeigten Stand selbst die ausgestellte Akte keine tragfähige Grundlage für eine Verhaftung geboten hätte.
Hier lag aus meiner Sicht allenfalls eine Gefährdung nach § 2.4 vor, nicht jedoch ein Eingriff nach § 10 StVO.
Gerade dieser Unterschied ist erheblich, weil nicht jede Gefährdung automatisch die Schwelle zu einem Eingriff erreicht.
Damit fehlt es auch unter diesem Gesichtspunkt an einer belastbaren Grundlage für die durchgeführte Verhaftung.
Dass daneben auch ein Aspekt von Meta Gaming im Raum steht, ist festzuhalten.
Dieser Punkt bleibt jedoch hinter dem deutlich schwerer wiegenden Bad Cop Verstoß zurück und
wird deshalb nicht gesondert in den Vordergrund gestellt.
Die Beschwerde wird aus diesem Grund angenommen.
Das maßgebliche Fehlverhalten liegt hier im Bad Cop, da der betroffenen Person die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer Rechte, insbesondere die Möglichkeit zur Benennung eines Anwalts innerhalb der vorgesehenen Frist, faktisch verwehrt wurde.
Zusätzlich ist bereits der Taser Einsatz beim Herausnehmen aus dem Fahrzeug aus meiner Sicht als unnötige Gewalt zu bewerten, da ein milderes Mittel zur Verfügung gestanden hätte.
Beide beteiligten Spieler werden daher entsprechend sanktioniert.
Bitte zögere nicht, bei eventuellen Regelverstößen, weitere Beschwerden einzureichen.
Ich wünsche Dir weiterhin viel Spaß hier bei uns auf dem Server!
Gruß, Dome