Bitte die gesamte Situation, darin würde man erkennen, dass ich mehrfach bei der Inhaftierung des anderen TVs nett aber bestimmend gesagt habe, dass du wieder in die Zelle gehen sollst.
Auch das laute rumschreien was davor war wär inkl den Fluchtversuchen schon Grund genug gewesen.
Bitte dazu das BDG lesen:
§14.10 10. Stellt ein Gefangener eine Belästigung oder Gefährdung für andere Gefangene dar oder stört er den Regelbetrieb z.B. durch lautes Schreien, laute Musik etc, so kann er in Einzelhaft gesteckt werden.
Also beim nächsten mal ordentlich benehmen, timestamos in den einmütigen Video einfügen und Fehler eingestehen.