Hallo,
deine Beschwerde wird hiermit angenommen und der Spieler mit der ID: 24127 sanktioniert.
Regelverstoß:
| Event-Regel §1.7 | Alle Mitglieder des Events, müssen eine POV haben und 48 Stunden aufheben | Bann 30 Tage |
Grund:
In dem von dir gezeigten Clip ist zu sehen, wie du am stündlichen Drop zur Minute 20 teilnimmst.
Der gezeigte Ablauf fällt damit eindeutig in einen laufenden Eventkontext.
Bereits zwischen 0:37 und 0:38 ist erkennbar, dass der Spieler 24127 mit gezogener Waffe auf dich zielt.
Das bloße Zielen für sich genommen ist an dieser Stelle noch nicht der ausschlaggebende Verstoß.
Relevant wird dieser Abschnitt vielmehr deshalb, weil er die unmittelbare Einbindung des Spielers in das laufende Geschehen zeigt.
Bei etwa 0:40 eröffnet der Spieler 24127 dann auch das Feuer auf dich.
Spätestens ab diesem Moment ist eindeutig nachgewiesen, dass er nicht nur anwesend war, sondern aktiv am Event teilgenommen hat.
Genau dieser Ablauf ist hier entscheidend, weil damit seine Beteiligung eindeutig belegt ist.
Das ist auch deshalb relevant, weil diese Teilnahme seiner eigenen Darstellung im Forum widerspricht.
Wer in dieser Form zielt und anschließend schießt, nimmt aktiv am Event teil und ist damit auch POV pflichtig.
Die angeforderte POV wurde von 24127 jedoch nicht eingereicht.
In seinem zweiten Kommentar gibt er selbst an, keine POV zu haben.
Seine eigene Sicht fehlt damit vollständig.
Gleichzeitig wurde die POV des Spielers 139277 eingereicht.
Dort ist der Ablauf in den wesentlichen Punkten deckungsgleich zu erkennen.
Auch wenn es nicht die eigene Perspektive von 24127 ist, bestätigt diese Aufnahme dennoch seine aktive Teilnahme am Event.
Gerade dadurch ist der zentrale Punkt des POV Verstoßes hier ausreichend geklärt.
Hinzu kommt, dass in dem dort hörbaren Funkspruch ebenfalls thematisiert wird, dass es sich um die Eventzone handelt.
Sofern es sich hierbei tatsächlich um regulären Funkverkehr und nicht um einen dritten Kommunikationsweg handelt, spricht auch dies dafür, dass den Beteiligten der Eventcharakter der Situation bewusst war.
Bezüglich des ursprünglich im Raum stehenden Teamings nach Event 1.1 ergibt sich hingegen kein abschließend belastbares Bild.
Anhaltspunkte und auch Indizien dafür sind vorhanden.
Sowohl das eingereichte Material des Spielers 134232 als auch die POV von 139277 deuten darauf hin, dass hier ein Teaming vorgelegen haben kann.
Um diesen Zusammenhang jedoch eindeutig zu bestätigen oder sicher zu verneinen, wäre gerade die POV des Spielers 24127 erforderlich gewesen.
Da diese nicht vorliegt, kann ein Teaming nicht zweifelsfrei festgestellt werden.
In diesem Punkt ist daher im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden.
Ergänzend ist anzumerken, dass bei 139277 Anhaltspunkte dafür bestehen, dass hier ein dritter Kommunikationsweg, etwa Discord, genutzt worden sein könnte.
Dieser Umstand wurde erkannt und an dieser Stelle ausdrücklich berücksichtigt.
Für eine eigenständige Sanktionierung nach RPR 1.3 reicht die Beweislage jedoch nicht aus, da sich dieser Punkt nicht mit der erforderlichen Sicherheit verifizieren lässt.
Hinzu kommt, dass bei einem erstmaligen Verstoß in diesem Bereich ohnehin lediglich ein Mute im Raum stehen würde, sodass dieser Aspekt in der Gesamtbewertung hinter dem schwerer wiegenden und sicher nachgewiesenen Verstoß zurücktritt.
Da die Beweislage hierfür zu dünn ist und eine gesonderte Sanktionierung auf dieser Grundlage nicht tragfähig wäre, wird dieser Punkt nicht weiter verfolgt.
In diesem Zusammenhang gilt daher in dubio pro reo, also im Zweifel für den Angeklagten.
Damit verbleibt hier als maßgeblicher und sicher nachgewiesener Verstoß der POV Verstoß des Spielers 24127.
Seine Teilnahme am Event konnte belegt werden, eine POV wurde von ihm aber dennoch nicht vorgelegt.
Genau das ist hier zu sanktionieren.
Selbst wenn seine Darstellung zutreffen sollte, dass er nur am Zinken habe teilnehmen wollen, würde ihn das an dieser Stelle nicht entlasten.
Denn auch in diesem Fall stünde vielmehr ein möglicher Verstoß gegen Event 1.2 im Raum, da gegenüber dem Spieler 134232 weder eine Schädigung oder Tötung noch ein Ausrauben zulässig gewesen wären.
Für die vorliegende Entscheidung ist das jedoch nicht mehr ausschlaggebend, weil der bereits feststehende POV Verstoß hier ausreicht.
Die Beschwerde wird daher angenommen.
Sanktioniert wird der Spieler 24127 wegen des nachgewiesenen POV Verstoßes.
Aus Gründen der Fairness möchte ich darauf hinweisen, dass nach Ablauf von 7 Tagen die Möglichkeit besteht, einen Entbannungsantrag zu stellen.
Bitte zögere nicht, bei eventuellen Regelverstößen, weitere Beschwerden einzureichen.
Ich wünsche Dir weiterhin viel Spaß hier bei uns auf dem Server!
Gruß, Dome