Bewertung der Beschwerde: Abgelehnt
Sehr geehrte/r Auskas Coler,
vielen Dank für das Einreichen deiner Beschwerde. Auf Grund der eingereichten Beweise, konnte unsererseits kein Regelverstoß festgestellt werden können. Deine Beschwerde wird dementsprechend abgelehnt.
Die Entscheidung basiert auf folgendem Grund:
Einfache Beleidigungen zählen nicht direkt zur Leichenschändung. Provokatives Verhalten, bspw. das Tanzen an/auf der Leiche, das Bespucken, das komplette volllabern/vollsingen etc., kann als Leichenschändung gewertet werden, dieser Vorfall hingegen nicht.
Bitte zögere auch in Zukunft nicht, eventuelle Regelverstöße an uns zu kommunizieren.
Wir bedanken uns für deinen Einsatz und wünschen dir weiterhin viel Spaß auf GrandRP.
Mit freundlichem Gruß
Dein DE-04 - Serverteam | Wodan Vice