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Ich bin der Meinung, dass es ungerechtfertigt ist, dass die Beschwerde abgelehnt wurde, da ich mich eigentlich mit dem Spieler Harlock Hardman (ID 9941) unterhalten wollte. Dies war nicht möglich, da mich die Personen belästigten. Des Weiteren sind Wortlaute wie "Wollen Sie meinen Sohn vergewaltigen", Personen als "Arschf***" betiteln sowie "Erstmal den Schwanz in sein Mund rein, damit er die Fresse hält" meines Erachtens nach ausreichende Andeutungen und sollten somit sanktioniert werden. Zu dem Thema, dass ich mich der Situation entziehen könnte: Nur weil eine Person solche Aussagen trifft, muss ich mich nicht aus der Situation entziehen. Des weiteren fand die Situation direkt am LSPD statt. Dies weißt auf die folgende Straftat hin: § 2.5 StGB Fehlverhalten auf staatlichem Organisationsgelände. Erst als meine Kollegen Verstärkung wegen eines Fahrzeuges anforderten habe ich mich aus der Situation entzogen.
LG
Gerrit Smith
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Gerrit Smith