Moin
Reyzz ,
vielen Dank für Deine eingereichte Beschwerde.
Nach Sichtung deiner Beweise wurde die Beschwerde
angenommen.
Sanktion(en):
- 27761 - Allg. Regel §6.4 Bad Cop - WARN
Begründung:
Als Staatsbediensteter muss man das Leben eines jeden Bürger schützen - auch das eines eventuellen Straftäters. Eine bewusstlose und wehrlose Person zu erschießen widerspricht diesem Grundsatz. Daher fällt die Situation hier unter die Bad Cop Regel.
Bei weiteren Regelverstößen oder weiteren Beweisen eröffne gerne eine weitere Beschwerde.
Falls du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, kannst du eine
Beschwerde gegen einen Administrator einreichen.
Gruß
Sana