- Joined
- May 4, 2022
- Messages
- 558
Angenehme Nacht.
hiermit beschwere ich mich über meiner Meinung nach,
falschen Aussagen die Gina Fredl tätigt.
Sie tätigt die Aussage,
das Lifeinvader Mitarbeiter,
in ihrer Freizeit morden,
Leute bedrohen
also grundsätzlich kriminelle Handlungen tätigen dürfen
und dennoch nicht gegen AR§6.4 [oder LOR§1.12] verstoßen.
Ihre Begründung von ihr lautet wie folgt, siehe Ticketsystem:
"Hola Max, dies zählt nicht als BadCop,
da der Lifeinvader so gesehen wie Fernsehjournalisten,
und keine Polizisten, Anwälte oder Staatsbeamte sind."
Nun frage ich mich, inwiefern es normal ist, das Journalisten andere Leute bedrohen oder ermorden ?
Der Sinn hinter der BadCop Regel ist doch der,
das Personen nicht einfach so gesetzeswidrige Dinge tun können,
währenddessen sie bei einer legalen Organisation angestellt sind.
Dies dürften Sie erst, im gewissen Rahmen,
wenn Sie der Administration einen angenommenen BadCop Antrag vorweisen können,
bei dessen Prüfung Sie der Administration vorweisen müssen,
das Sie sich bestens mit dem Regelwerk auskennen.
Auch mit Patrice schrieb ich im vornherein über dieses Thema,
da ich dachte,
das die AG§6.4 am besten,
durch den häufigsten Einsatz,
der Orgaverwaltung bekannt sein sollte,
welcher mir aber schlußendlich folgende Auskunft gab, siehe Ticketsystem:
"Ich sehe euch [den Lifeinvader] auch nicht als 100% staatlich."
""Die Situation zu beurteilen ist auch schwer,
also entweder klärst du das mal mit Gina oder halt über ne Beschwerde."
Es ist mir tatsächlich einerlei,
ob es Patrices persönliche Meinung ist,
das der Lifeinvader eine staatliche Institution ist oder nicht,
schlussendlich wird durch den Regelabsatz:
"Legale Organisationsregeln"
definiert, das es sich bei dem Lifeinvader um eine legale Organisation handelt,
siehe Überschrift:
Lifeinvader
§7.1 Die Talentshow muss einmal in zwei Wochen stattfinden
auch die
Allgemeine Regeln für die staatlichen Organisationen
hält der Lifeinvader momentan alle ein.
Zudem findet man hier, unter der Überschrift:
Allgemeine Regeln für die staatlichen Organisationen
unter
§1.12
eine etwas detailiertete Aufschlüsselung
der BadCop Regel AR§6.4.
Diese bezieht sich nun auf sämtliche legalen Organisationen,
wozu der Lifeinvader wie oben bewiesen ja gehört.
Somit wird auch Patrices Argument hinfällig,
da der Lifeinvader nichtmal eine staatliche Instutition sein müsste,
sondern nur eine legale.
Ich schreibe diese Beschwerde nicht,
weil ich es dem betreffenden Spieler nicht gönne,
oder er bestraft wird,
sondern damit der/die betroffenen Administratoren,
aus ihren Fehlern lernen und entsprechende,
falsche Aussagen nicht noch einmal treffen.
Ich verstehe nicht wirklich,
warum dem betroffenem Spieler,
nicht einfach die Chance gegeben wird,
eine Biografie einzureichen und sich mit dieser,
wie jeder andere Spieler auch zu bewerben.
Wenn dann alle Kriterien passen,
kann er ja sogar nach Regelwerk sein RP spielen.
MfG
Max Puschel
hiermit beschwere ich mich über meiner Meinung nach,
falschen Aussagen die Gina Fredl tätigt.
Sie tätigt die Aussage,
das Lifeinvader Mitarbeiter,
in ihrer Freizeit morden,
Leute bedrohen
also grundsätzlich kriminelle Handlungen tätigen dürfen
und dennoch nicht gegen AR§6.4 [oder LOR§1.12] verstoßen.
Ihre Begründung von ihr lautet wie folgt, siehe Ticketsystem:
"Hola Max, dies zählt nicht als BadCop,
da der Lifeinvader so gesehen wie Fernsehjournalisten,
und keine Polizisten, Anwälte oder Staatsbeamte sind."
Nun frage ich mich, inwiefern es normal ist, das Journalisten andere Leute bedrohen oder ermorden ?
Der Sinn hinter der BadCop Regel ist doch der,
das Personen nicht einfach so gesetzeswidrige Dinge tun können,
währenddessen sie bei einer legalen Organisation angestellt sind.
Dies dürften Sie erst, im gewissen Rahmen,
wenn Sie der Administration einen angenommenen BadCop Antrag vorweisen können,
bei dessen Prüfung Sie der Administration vorweisen müssen,
das Sie sich bestens mit dem Regelwerk auskennen.
Auch mit Patrice schrieb ich im vornherein über dieses Thema,
da ich dachte,
das die AG§6.4 am besten,
durch den häufigsten Einsatz,
der Orgaverwaltung bekannt sein sollte,
welcher mir aber schlußendlich folgende Auskunft gab, siehe Ticketsystem:
"Ich sehe euch [den Lifeinvader] auch nicht als 100% staatlich."
""Die Situation zu beurteilen ist auch schwer,
also entweder klärst du das mal mit Gina oder halt über ne Beschwerde."
Es ist mir tatsächlich einerlei,
ob es Patrices persönliche Meinung ist,
das der Lifeinvader eine staatliche Institution ist oder nicht,
schlussendlich wird durch den Regelabsatz:
"Legale Organisationsregeln"
definiert, das es sich bei dem Lifeinvader um eine legale Organisation handelt,
siehe Überschrift:
Lifeinvader
§7.1 Die Talentshow muss einmal in zwei Wochen stattfinden
auch die
Allgemeine Regeln für die staatlichen Organisationen
hält der Lifeinvader momentan alle ein.
Zudem findet man hier, unter der Überschrift:
Allgemeine Regeln für die staatlichen Organisationen
unter
§1.12
eine etwas detailiertete Aufschlüsselung
der BadCop Regel AR§6.4.
Diese bezieht sich nun auf sämtliche legalen Organisationen,
wozu der Lifeinvader wie oben bewiesen ja gehört.
Somit wird auch Patrices Argument hinfällig,
da der Lifeinvader nichtmal eine staatliche Instutition sein müsste,
sondern nur eine legale.
Ich schreibe diese Beschwerde nicht,
weil ich es dem betreffenden Spieler nicht gönne,
oder er bestraft wird,
sondern damit der/die betroffenen Administratoren,
aus ihren Fehlern lernen und entsprechende,
falsche Aussagen nicht noch einmal treffen.
Ich verstehe nicht wirklich,
warum dem betroffenem Spieler,
nicht einfach die Chance gegeben wird,
eine Biografie einzureichen und sich mit dieser,
wie jeder andere Spieler auch zu bewerben.
Wenn dann alle Kriterien passen,
kann er ja sogar nach Regelwerk sein RP spielen.
MfG
Max Puschel