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Ich wurde mündlich verwarnt weil ich alleine im Ghetto war, dies geschah aber nicht durch eine Patroullienfahrt/Streifenfahrt auf welche sich die mündliche Verwarnung bezieht, sondern war Teil einer Wantedsuche und für diese gilt eben nicht:
"Legale Orga-Regel §5.5: Die Mitarbeiter können bis 22:00 Uhr im Ghetto patrouillieren, wenn mindestens 2 Autos und 4 Personen an der Streife beteiligt sind. Nach 22:00 Uhr müssen 2 Spezialbeamte mit anwesend sein."
Sonst müssten alle staatlichen jegliche Verfolgungsfahrt beim Ghetto abbrechen, Wantedsuche wären nur zu 4 möglich usw.
"Legale Orga-Regel §5.5: Die Mitarbeiter können bis 22:00 Uhr im Ghetto patrouillieren, wenn mindestens 2 Autos und 4 Personen an der Streife beteiligt sind. Nach 22:00 Uhr müssen 2 Spezialbeamte mit anwesend sein."
Sonst müssten alle staatlichen jegliche Verfolgungsfahrt beim Ghetto abbrechen, Wantedsuche wären nur zu 4 möglich usw.