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- Apr 23, 2022
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Moin,
ich habe gestern wegen UB Jail kassiert. Und ich frage mich ehrlich warum... Hr. Benx begründet die Sanktion damit, dass es angeblich UB (also unrealistisch) sei durch die Gitterstäbe einen TV in die Einzelhaft zu stecken.
1) Es wurde bis jetzt noch nie als UB gewertet die oben genannte Handlung zu vollziehen. Viel eher ist es "normal" durch die Gitterstäbe dies bei z.B. agressiven TVs zu tun. Zudem steht es nirgends, dass diese Handlung verboten sei und UB sei.
2) Wir sind in der Lage an dem rechten Gitter (nicht die Tür) Charackteraktionen durchzuführen. D.h. das Reichen von Dokumenten oder Anlegen von Handschellen ist systemtechnisch möglich. Und diese Aktionen sind kein UB, da sie grundsätzlich getätigt werden. Aber das in die Einzelhaft stecken ist dann gleich UB.
3) Gehen wir davon aus das ist unrealistisch, weil ja hinter der Funktion "in die Einzelhaft" theoretisch das zu den Einzelhaftzellen führen und dort reinpacke zuzählt, dann wäre es genauso UB wenn ich neben dem TV stehe und ihn in Einzelhaft stecke, ohne dabei neben den Einzelhaftzellen zu stehen. Und dies wird ebenfalls so grundsätzlich gemacht und nicht als UB bewertet.
Ich habe leider keinen Clip von der Situation, aber ich hab dem Herren geäußert, dass er in die Einzelhaft kommt. Außerdem wurde im Anwaltsgespräch davor bereits ihm mitgeteilt, dass er in die Einzelhaft kommt. Anscheinend spinnen hier mal wieder die Stimmbänder.
Aufgrund der oben genannten Punkte finde ich die Sanktion fragwürdig. Ich will niemanden anschwärzen, will aber einfach nur faires und gerechtes Zusammenspielen.
Ich bitte darum, dass die Sanktion geprüft wird und hoffentlich revidiert wird.
LG Blanc
ich habe gestern wegen UB Jail kassiert. Und ich frage mich ehrlich warum... Hr. Benx begründet die Sanktion damit, dass es angeblich UB (also unrealistisch) sei durch die Gitterstäbe einen TV in die Einzelhaft zu stecken.
1) Es wurde bis jetzt noch nie als UB gewertet die oben genannte Handlung zu vollziehen. Viel eher ist es "normal" durch die Gitterstäbe dies bei z.B. agressiven TVs zu tun. Zudem steht es nirgends, dass diese Handlung verboten sei und UB sei.
2) Wir sind in der Lage an dem rechten Gitter (nicht die Tür) Charackteraktionen durchzuführen. D.h. das Reichen von Dokumenten oder Anlegen von Handschellen ist systemtechnisch möglich. Und diese Aktionen sind kein UB, da sie grundsätzlich getätigt werden. Aber das in die Einzelhaft stecken ist dann gleich UB.
3) Gehen wir davon aus das ist unrealistisch, weil ja hinter der Funktion "in die Einzelhaft" theoretisch das zu den Einzelhaftzellen führen und dort reinpacke zuzählt, dann wäre es genauso UB wenn ich neben dem TV stehe und ihn in Einzelhaft stecke, ohne dabei neben den Einzelhaftzellen zu stehen. Und dies wird ebenfalls so grundsätzlich gemacht und nicht als UB bewertet.
Ich habe leider keinen Clip von der Situation, aber ich hab dem Herren geäußert, dass er in die Einzelhaft kommt. Außerdem wurde im Anwaltsgespräch davor bereits ihm mitgeteilt, dass er in die Einzelhaft kommt. Anscheinend spinnen hier mal wieder die Stimmbänder.
Aufgrund der oben genannten Punkte finde ich die Sanktion fragwürdig. Ich will niemanden anschwärzen, will aber einfach nur faires und gerechtes Zusammenspielen.
Ich bitte darum, dass die Sanktion geprüft wird und hoffentlich revidiert wird.
LG Blanc