Wertes Admin Team,
leider muss ich diese Beschwerde an euch über dieses weiße Brett richten, da uns IC keine Chance gegeben wird, das zu regeln.
Ich hatte mich bereits per Nachricht an euch gewandt, jedoch habt ihr aufs Forum verwiesen.
Bitte erlaubt mir die einleitenden Worte, dass ich keinen Krieg vom Zaun brechen möchte und davon ausgehe, dass hier nur ein Missverständnis vorliegt, jedoch können wir in der derzeitigen Situation deshalb am Leben im Staat nicht teilnehmen und auch kein Bißchen RP spielen.
Ich bitte darum, die Mitspieler nicht zu bestrafen, sondern vielmehr dafür zu sorgen, dass wir RP machen und das IC klären können.
Ich habe also folgende Schreiben als Anwalt aufgesetzt und per eMail-Verteiler in den Fallakten-Kanal des Gov gestellt.
Schließlich wollen wir die Situation ausspielen, auch, wenn sie vielleicht falsch ist, aber sowas kann ja im Staat passieren.
Vertretungsvollmacht, Seite 1
Vertretungsvollmacht, Seite 2
Die Vollmacht wurde vom Gov abgelehnt, was etwas schade ist, im Sinne der Pommes, aber tut ja auch eigentlich nichts zur Sache.
Soviel zum Vorspiel.
Dann reichte ich am 30.12. um 16:57 ein Auskunftsersuchen ein, siehe hier:
Auskunftsersuchen zu Chem Schnuff
Natürlich wäre es super gewesen, wenn die Justiz gleich reagiert hätte, denn an den freien Tagen hätten wir als Familie gern gemeinsam was im Staat gemacht. Allerdings waren es ja auch Feiertage, Europa geht vor und wenn der zuständige Richter, Neo Bulldog (10752) sein OOC Leben genießt, gönne ich ihm das in vollem Umfang.
Ein Staatsanwalt, ich meine es war Tim Gorden, vielleicht auch Colin Weiss, war so freundlich, mir am selben Tag, ca. 2 Stunden später IC zumindest mündlich mitzuteilen,
dass gegen Chem Schnuff wohl am 28.12. ein Haftbefehl erlassen wurde, wegen angeblicher Verstöße im Zeitraum 8.12. bis 18.12.
Selbstverständlich seid ihr mit den Gesetzen im Staat bestens vertraut, aber erlaubt mir einen kurzen Exkurs in die StPO, nach der die Justiz zu handeln hat.
1. Es gilt die Unschuldsvermutung.
2. Tatverdächtige haben ein Recht auf Verteidigung.
3. Strafen dürfen für vollendete und nachgewiesene Taten erlassen werden.
Wir sprechen hier nicht von einer "Festnahme auf frischer Tat", sondern von Vorwürfen, die in Abwesenheit des Beschuldigten erhoben wurden. Es ergibt sich daraus, dass zuerst von der vermeintlich benachteiligten Person eine Strafanzeige gem. §12 StPO zu erstatten ist. Die Justiz dürfte auch ohne Anzeige ermitteln, wenn sie von Straftaten Kenntnis erlangt (§13 StPO). So oder so ist dem Beschuldigten das Recht auf Verteidigung einzuräumen (§6 StPO). Man hätte z.B. die im PDA sichtbare Telefonnummer des Chem Schnuff oder einfach meine wählen können, oder auf mein Schreiben antworten. Dies ist nicht passiert, wohl, weil man hier einfach einen Haftbefehl durchdrücken will, ohne sich um geltendes Recht zu scheren. Ich gehe davon aus, dass dies in Unkenntnis des aktuellen Rechts passiert und nicht in bad-cop-Absicht.
Um ein Urteil zu erlangen, ist also gemäß §15 StPO eine Hauptverhandlung einzuberufen und zu führen.
Es existiert jedoch schon ein Haftbefehl.
Dieser darf gemäß §34 StPO nur ausgestellt werden, wenn:
2. Tatort, Tatzeit, Tatmittel
3. Beteiligte Personen und Zeugen
4. Tatbestand und Strafmaß
5. Beweismittel
schriftlich vorliegen.
Da Chem Schnuff angeblich mehrere Verstöße über einen Zeitraum von 10 Tagen vorgeworfen werden, müsste es also eine Menge schriftlicher Zeugenaussagen geben und jede einzelne Tat wäre mit Tatort, Tatzeit, Tatmittel, etc. als Detail zu benennen.
Diese Unterlagen habe ich am 30.12. abgefordert. 5 Tage war Schweigen im Wald. Ich war mehrmals täglich im Gov, damit wir das IC ausspielen können und habe im eMail-Verteiler im Abstand einiger Tage höflich daran erinnert.
Und nun kommt der Punkt, an dem ich beschlossen habe, dass ich mich an euch wenden muss. Denn folgendes ist passiert:
Auskunftsersuchen am 30.12.
Erinnerung am 3.1.
Verwirrung, Versehen, oder doch Absicht?
Wie ihr seht, habe ich auch im eMail-Verteiler versucht, die Pommes so zu rösten, dass alle ihr Erlebnis bekommen können, wenn sie wollen.
Dann behauptet der Richter, der den Haftbefehl ausgestellt hat, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien und dass mir als Anwalt deshalb die Auskünfte dazu verwehrt werden dürften.
Und da weiß ich selbst nicht mehr, was ich sagen oder fragen soll.
Abgesehen davon, dass die Straftaten mittlerweile verjährt wären, wenn ich richtig gezählt habe, existiert ein Haftbefehl, der auch zur Vollstreckung freigegeben wurde, inklusive Ortungs-Wanteds, obwohl die Ermittlungen nicht abgeschlossen sind, ohne, dass der Mandant ein Verfahren bekommen hat und der Anwalt wird von dem gesamten Vorgang ausgeschlossen.
Nochmal, unterm Strich, weil es mir wichtig ist: Ich möchte niemandem an den Karren pissen. Aber ich möchte, dass Peter und Chemjolynski am Leben im Staat teilnehmen können, so, wie es vorgesehen ist. Mein lieber Kollege Tom, zum Beispiel, weiß, dass Chem eine große Klappe hat. Aber er weiß auch, wer Chems Vater ist und welche Maßnahmen deutlich besser wirken, als bad-cop-Getue. Wir wollen ein halbwegs vernünftiges Erpe spielen und zwei, drei Portionen Pommes rösten.
Ich bin fest davon überzeugt, dass Richter Bulldog nicht in bad cop Absicht gehandelt hat, sondern hier nur ein Missverständnis vorliegt, aber wir haben keine Chance, das IC zu lösen und wollen nun gern wieder in Ruhe spielen.
Vielen Dank für eure Hilfe und das Verständnis.
Gruß
Peter
PS: Ich habe wirklich bis zuletzt versucht, auch OOC mit dem zuständigen Richter in Kontakt zu treten, leider ohne Erfolg. Ich hoffe, ihr könnt helfen.
Missverständnis?
leider muss ich diese Beschwerde an euch über dieses weiße Brett richten, da uns IC keine Chance gegeben wird, das zu regeln.
Ich hatte mich bereits per Nachricht an euch gewandt, jedoch habt ihr aufs Forum verwiesen.
Bitte erlaubt mir die einleitenden Worte, dass ich keinen Krieg vom Zaun brechen möchte und davon ausgehe, dass hier nur ein Missverständnis vorliegt, jedoch können wir in der derzeitigen Situation deshalb am Leben im Staat nicht teilnehmen und auch kein Bißchen RP spielen.
Ich bitte darum, die Mitspieler nicht zu bestrafen, sondern vielmehr dafür zu sorgen, dass wir RP machen und das IC klären können.
- Deine ID: 59913
- ID der beschuldigten Person*en: 10752
- Proof in form von Videomaterial oder Bildern: siehe unten
- Wie ist die Situation zustande gekommen und was ist Passiert: Na dann mal los.
Ich habe also folgende Schreiben als Anwalt aufgesetzt und per eMail-Verteiler in den Fallakten-Kanal des Gov gestellt.
Schließlich wollen wir die Situation ausspielen, auch, wenn sie vielleicht falsch ist, aber sowas kann ja im Staat passieren.
Vertretungsvollmacht, Seite 1
Vertretungsvollmacht, Seite 2
Die Vollmacht wurde vom Gov abgelehnt, was etwas schade ist, im Sinne der Pommes, aber tut ja auch eigentlich nichts zur Sache.
Soviel zum Vorspiel.
Dann reichte ich am 30.12. um 16:57 ein Auskunftsersuchen ein, siehe hier:
Auskunftsersuchen zu Chem Schnuff
Natürlich wäre es super gewesen, wenn die Justiz gleich reagiert hätte, denn an den freien Tagen hätten wir als Familie gern gemeinsam was im Staat gemacht. Allerdings waren es ja auch Feiertage, Europa geht vor und wenn der zuständige Richter, Neo Bulldog (10752) sein OOC Leben genießt, gönne ich ihm das in vollem Umfang.
Ein Staatsanwalt, ich meine es war Tim Gorden, vielleicht auch Colin Weiss, war so freundlich, mir am selben Tag, ca. 2 Stunden später IC zumindest mündlich mitzuteilen,
dass gegen Chem Schnuff wohl am 28.12. ein Haftbefehl erlassen wurde, wegen angeblicher Verstöße im Zeitraum 8.12. bis 18.12.
Selbstverständlich seid ihr mit den Gesetzen im Staat bestens vertraut, aber erlaubt mir einen kurzen Exkurs in die StPO, nach der die Justiz zu handeln hat.
1. Es gilt die Unschuldsvermutung.
2. Tatverdächtige haben ein Recht auf Verteidigung.
3. Strafen dürfen für vollendete und nachgewiesene Taten erlassen werden.
Wir sprechen hier nicht von einer "Festnahme auf frischer Tat", sondern von Vorwürfen, die in Abwesenheit des Beschuldigten erhoben wurden. Es ergibt sich daraus, dass zuerst von der vermeintlich benachteiligten Person eine Strafanzeige gem. §12 StPO zu erstatten ist. Die Justiz dürfte auch ohne Anzeige ermitteln, wenn sie von Straftaten Kenntnis erlangt (§13 StPO). So oder so ist dem Beschuldigten das Recht auf Verteidigung einzuräumen (§6 StPO). Man hätte z.B. die im PDA sichtbare Telefonnummer des Chem Schnuff oder einfach meine wählen können, oder auf mein Schreiben antworten. Dies ist nicht passiert, wohl, weil man hier einfach einen Haftbefehl durchdrücken will, ohne sich um geltendes Recht zu scheren. Ich gehe davon aus, dass dies in Unkenntnis des aktuellen Rechts passiert und nicht in bad-cop-Absicht.
Um ein Urteil zu erlangen, ist also gemäß §15 StPO eine Hauptverhandlung einzuberufen und zu führen.
Es existiert jedoch schon ein Haftbefehl.
Dieser darf gemäß §34 StPO nur ausgestellt werden, wenn:
2. Tatort, Tatzeit, Tatmittel
3. Beteiligte Personen und Zeugen
4. Tatbestand und Strafmaß
5. Beweismittel
schriftlich vorliegen.
Da Chem Schnuff angeblich mehrere Verstöße über einen Zeitraum von 10 Tagen vorgeworfen werden, müsste es also eine Menge schriftlicher Zeugenaussagen geben und jede einzelne Tat wäre mit Tatort, Tatzeit, Tatmittel, etc. als Detail zu benennen.
Diese Unterlagen habe ich am 30.12. abgefordert. 5 Tage war Schweigen im Wald. Ich war mehrmals täglich im Gov, damit wir das IC ausspielen können und habe im eMail-Verteiler im Abstand einiger Tage höflich daran erinnert.
Und nun kommt der Punkt, an dem ich beschlossen habe, dass ich mich an euch wenden muss. Denn folgendes ist passiert:
Auskunftsersuchen am 30.12.
Erinnerung am 3.1.
Verwirrung, Versehen, oder doch Absicht?
Wie ihr seht, habe ich auch im eMail-Verteiler versucht, die Pommes so zu rösten, dass alle ihr Erlebnis bekommen können, wenn sie wollen.
Dann behauptet der Richter, der den Haftbefehl ausgestellt hat, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien und dass mir als Anwalt deshalb die Auskünfte dazu verwehrt werden dürften.
Und da weiß ich selbst nicht mehr, was ich sagen oder fragen soll.
Abgesehen davon, dass die Straftaten mittlerweile verjährt wären, wenn ich richtig gezählt habe, existiert ein Haftbefehl, der auch zur Vollstreckung freigegeben wurde, inklusive Ortungs-Wanteds, obwohl die Ermittlungen nicht abgeschlossen sind, ohne, dass der Mandant ein Verfahren bekommen hat und der Anwalt wird von dem gesamten Vorgang ausgeschlossen.
Nochmal, unterm Strich, weil es mir wichtig ist: Ich möchte niemandem an den Karren pissen. Aber ich möchte, dass Peter und Chemjolynski am Leben im Staat teilnehmen können, so, wie es vorgesehen ist. Mein lieber Kollege Tom, zum Beispiel, weiß, dass Chem eine große Klappe hat. Aber er weiß auch, wer Chems Vater ist und welche Maßnahmen deutlich besser wirken, als bad-cop-Getue. Wir wollen ein halbwegs vernünftiges Erpe spielen und zwei, drei Portionen Pommes rösten.
Ich bin fest davon überzeugt, dass Richter Bulldog nicht in bad cop Absicht gehandelt hat, sondern hier nur ein Missverständnis vorliegt, aber wir haben keine Chance, das IC zu lösen und wollen nun gern wieder in Ruhe spielen.
Vielen Dank für eure Hilfe und das Verständnis.
Gruß
Peter
PS: Ich habe wirklich bis zuletzt versucht, auch OOC mit dem zuständigen Richter in Kontakt zu treten, leider ohne Erfolg. Ich hoffe, ihr könnt helfen.
Missverständnis?