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Your ID
210583
Players nickname
David_Baumann
Administrators nickname
Fabian_Grace
Date
Jul 25, 2024
Time
00:00
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https://prnt.sc/QNuPem6RHINd

David Baumann

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Jul 26, 2024
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1
Liebe Administration,

beim ersten Login heute morgen musste ich feststellen, dass ich wegen einem Verstoß gegen Allg 6.3 für 60 Tage bzw. permanent gebannt wurde. Da ich mir selbst die Situation nur bedingt erklären konnte, fragte ich bei dem bannenden Administrator nach, auf welcher Situation der Bann beruht.

Nach der entsprechenden Nachfrage, stellte sich folgenden Situation dar: In meinem Auto wurden zwei Gewehre des GOV, sowie eine Balaclava und zwei Regierungswesten gefunden.

Ich halte den Bann für falsch.

B e g r ü n d u n g

Der Bann beruft auf der Regelung Allg 6.3. Ich erlaube mir an dieser Stelle ein Zitat aus dem Regelwerk zu besagter Regelung: "Es ist verboten, das Lager von Familien/Organisationen für persönliche Zwecke zu leeren.".

Dies war jedoch in keiner Weise der Fall.

Mit Datum vom 30.06.2024 wurde ich als Staatsanwalt im GOV eingestellt. Mit Datum vom 17.07.2024 wechselte ich in das Finanzministerium und erhielt damit eine Beförderung zum stellvertretenden Finanzminister. Aufgrund interner Probleme mit der Führung des Hauses erhielt ich am 22.07.2024 eine Kündigung. Diese wurde via 1.7 der Leader-Regeln durchgeführt und bestätigt. Die Kündigung erfolgte vollumfänglich außerhalb des Staates, erst beim Login stellte ich die fehlende Mitgliedschaft in der Organisation fest. Außerdem erfolgte der wortlose Bann vom GOV-Discord. Eine Information zur Kündigung erhielt ich erst nach mehrmaliger Nachfrage bei der Gouverneurin Julia Skye. Eine Information IC erhielt ich bis zum heutigen Tage nicht. Ein Kündigungs- oder Abschlussgespräch erfolgte bis zum heutigen Tage weder mit meinem Vorgesetzten, noch mit einer weiteren Führungsperson.

Ich hatte somit keinerlei Möglichkeiten entsprechende Waffen, Westen oder die Balaclava zurückzugeben. Auch der bannende Administrator konnte mir trotzdem mehrmaliger Nachfrage heute keine meines Erachtens nach sinnvolle Möglichkeit nennen, die Waffen zurückzugeben ohne mich IC strafbar zu machen.
Aufgrund einer vorhandenen Anwaltslizenz bzw. der Sauberkeit meiner Akte wäre es schlichtweg unklug sich durch die Rückgabe der Gegenstände strafbar zu machen. Außerdem kam bis zum heutigen Tag auch niemand auf mich zu und fragte, ob noch entsprechende Waffen oder ähnliche Gegenstände vorhanden sind. Eine Weigerung zur Rückgabe der Gegenstände gibt es von meiner Seite aus nicht, wenn die Möglichkeit bestehen würde hätte ich sie jederzeit zurückgegeben.

W ü r d i g u n g

Ich halte zudem Allg 6.3 bereits für nicht einschlägig. Wie oben zitiert, beinhaltet die Regelung lediglich das "direkte Bunkern", also das Herausnehmen von Sachen der Organisation bzw. das zurückhalten für private Angelegenheiten. Das war in keiner Weise einschlägig.

Die gefunden zwei Waffen, zwei Westen sowie die Balaclava sind meine übliche Arbeitsausrüstung, welche ich während meiner Tätigkeit als stellv. Finanzminister mit mir geführt habe. Auch wurden diese nicht vor der Kündigung herausgenommen, sondern einige Zeit zuvor.
Sowohl das es meine übliche Ausrüstung ist, als auch die Herausnahme schon einige Zeit vorher sollte sich problemlos via Protokoll der Organisation bestätigen lassen.

E r l ä u t e r u n g e n

Aus Fairnessgründen möchte ich an der Stelle auch die Möglichkeiten der Rückgabe bzw. Erläuterungen zitieren, die mir der bannende Administrator auf Nachfrage mitteilte und meine Stellungnahme, weshalb ich diese als nicht sinnvoll erachte. Die Bestätigung zur Nutzung der Zitate liegt hier vor.

Der Zeitliche Punkt spielt keine Rolle. Sobald du den Gegensatz in dein Privat Auto legst und nicht mehr raus holst geht man immer davon aus das diese für den Privaten Gebrauch dienen. (26.07.2024, 08:59 Uhr)
Dies halte ich für falsch. Insbesondere als stellv. Finanzminister war es mir erlaubt, meine so genannten "Unternehmensrunden" in meinem privaten Fahrzeug durchzuführen, auch dort hätte ich meine Organisationssachen in das Fahrzeug legen können. Wenn man der Ansicht des bannenden Administrator folgt, wäre dies jedes Mal ein Grund für den permanenten Bann gem. Allg. 6.3.

Es gibt bestimmt zur Prime Time Leute an der Schleuse die man ansprechen kann. In der Regierung selbst gibt es einen NPC wo man klingen kann. [...] (26.07.2024, 09:03 Uhr)
Meines Erachtens nach ist dies nicht einschlägig. Der Besitz von staatlichen Waffen ist gem. WaffG § 6 Abs. 1 verboten. Da ich wie oben bereits erläutert bereits mit einem 1.7 der Leader-Regeln wortlos gekickt wurde, als ich selbst nicht online war, besteht von meiner Seite aus kein Vertrauen in die Führungsebene des GOV. Eine Verfolgung der benannten Straftat würde nicht nur die Entziehung meines Waffenscheins und der Anwaltslizenz bedeuten, sondern ebenfalls einen Akteneintrag mit sich ziehen, wodurch offene Bewerbungen bei anderen Organisationen nicht möglich wären.

Man muss ja nicht direkt mit den kompletten Arsenal angelaufen kommen. [...] (26.07.2024, 09:05 Uhr)
Das es für die Strafbarkeit gem. WaffG § 6 Abs. 1 irrelevant ist von welcher Anzahl von Waffen wir sprechen, ist wohl unstrittig.

Wie wäre es denn mit fallen lassen? (26.07.2024, 09:08 Uhr)
Die Weitergabe von illegalen Waffen (dazu zählt m. E. auch die Möglichkeit das ein anderer die Waffen aufsammeln kann) ist ic strafbar (vgl. WaffG § 11). Auch hielt ich dies bisher regeltechnisch ooc für kritisch.

S c h l u s s w o r t e

Insgesamt bleibt mir der permanente Bann nicht nachvollziehbar.

Ich bitte daher um nochmalige Überprüfung der Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen

David Baumann
 

Roberto Fire

Chief Administrator
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Korrekt Sanktioniert
Du hast Orga Gegenstände in deinem Privaten Fahrzeug was nicht erlaubt ist​
 
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