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- Sep 21, 2021
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Einen wunderschönen guten Abend,
klar formuliert steht sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch, dass es verboten ist, Helikopter zu benutzen, um auf Dächer zu gelangen, die nicht zu Fuß oder über eine Leiter erreichbar sind.
Siehe hier:
6.18 Es ist verboten, Helikopter zu benutzen um auf Dächer zu gelangen, die nicht zu Fuß oder über eine Leiter erreicht werden können. | Jail 120 Minuten
6.18 It is forbidden to use helicopters to gain access to roofs that cannot be accessed by foot or ladder. | Jail 120 min
Es liegt kein Übersetzungsfehler vor, aus dem Grund auch hier als Proof die englische Version die exakt dasselbe besagt.
In rechtsstaatlichen Systemen gilt, dass nur Vergehen bestraft werden dürfen, die klar und eindeutig definiert sind (Gesetzlichkeitsprinzip)*. In diesem Fall wurde jedoch eine Strafe verhängt, obwohl der Zugang zu dem Dach auch zu Fuß bzw. über eine Leiter möglich ist (siehe Proof). Das Regelwerk verbietet ausschließlich den Zugang per Helikopter auf Dächer, die nicht anders erreichbar sind. Da das Dach in diesem Fall regulär zu Fuß oder über eine Leiter erreichbar war, liegt kein Verstoß gegen die Regel vor.
*Das Gesetzlichkeitsprinzip des Strafrechts besagt, dass die Annahme einer Straftat wie auch die Verhängung von Strafe einer gesetzlichen Grundlage bedürfen: Keine Strafe, keine Straftat ohne (vorheriges) Gesetz (nulla poena, nullum crimen sine lege), Art. 103 Abs. 2 GG, § 1 StGB, Art. 7
Abs. 1 EMRK (vgl. auch BVerfGE 45, 363 [370 f.]; 78, 374 [381 f.]).
Quelle: https://www.jura.uni-bonn.de/filead...stuehle/Kindhaeuser/Strafrecht_AT/s-at-03.pdf
Im Regelwerk steht klar, dass der Zugang auf Dächer, die nicht zu Fuß oder über eine Leiter erreichbar sind, verboten ist. Im Video ist jedoch eindeutig zu sehen, dass dieses Dach zu Fuß oder über eine Leiter erreichbar ist. Deshalb ist es unverständlich, warum in diesem Fall eine Bestrafung erfolgte. Zusätzlich wurde argumentiert, dass man auch zu Fuß wieder herunterkommen müsse. Diese Regel existiert so im Regelwerk jedoch nicht, und es gibt keine Hinweise darauf, dass man das Regelwerk so interpretieren könnte. Wozu gibt es ein Regelwerk, wenn es zusätzlich noch ein "unsichtbares" Regelwerk gibt, das nicht schriftlich festgehalten ist?
Das Argument, dass es „FailRP“ wäre, wenn man mit TVs auf dem Dach sei und springen müsste, greift nicht, da die TVs per Helikopter abgeholt werden könnten. Laut dem geschriebenen Regelwerk darf ein Helikopter dort landen, da das Gebiet zu Fuß oder per Leiter erreichbar ist. Selbst wenn der Helikopter außer Gefecht gesetzt werden würde, hat das PD die Möglichkeit, per Funk schnell Ersatz herbeizurufen und die TVs sicher zu begleiten.
Diese Argumentation zeigt klar auf, dass es keinen Grund gibt, hier eine Strafe auszusprechen, da sowohl das Regelwerk als auch die Umstände klar darauf hinweisen, dass kein Vergehen vorliegt.
Es wäre sehr schade wenn ein großer und erfolgreicher Server wie Grand (vor allem in Deutschland) die Prinzipien des Rechtsstaates weder achtet noch als Vorbild nimmt.
Wir wären offen für ein persönliches Gespräch.
Mit freundlichen Grüßen
klar formuliert steht sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch, dass es verboten ist, Helikopter zu benutzen, um auf Dächer zu gelangen, die nicht zu Fuß oder über eine Leiter erreichbar sind.
Siehe hier:
6.18 Es ist verboten, Helikopter zu benutzen um auf Dächer zu gelangen, die nicht zu Fuß oder über eine Leiter erreicht werden können. | Jail 120 Minuten
6.18 It is forbidden to use helicopters to gain access to roofs that cannot be accessed by foot or ladder. | Jail 120 min
Es liegt kein Übersetzungsfehler vor, aus dem Grund auch hier als Proof die englische Version die exakt dasselbe besagt.
In rechtsstaatlichen Systemen gilt, dass nur Vergehen bestraft werden dürfen, die klar und eindeutig definiert sind (Gesetzlichkeitsprinzip)*. In diesem Fall wurde jedoch eine Strafe verhängt, obwohl der Zugang zu dem Dach auch zu Fuß bzw. über eine Leiter möglich ist (siehe Proof). Das Regelwerk verbietet ausschließlich den Zugang per Helikopter auf Dächer, die nicht anders erreichbar sind. Da das Dach in diesem Fall regulär zu Fuß oder über eine Leiter erreichbar war, liegt kein Verstoß gegen die Regel vor.
*Das Gesetzlichkeitsprinzip des Strafrechts besagt, dass die Annahme einer Straftat wie auch die Verhängung von Strafe einer gesetzlichen Grundlage bedürfen: Keine Strafe, keine Straftat ohne (vorheriges) Gesetz (nulla poena, nullum crimen sine lege), Art. 103 Abs. 2 GG, § 1 StGB, Art. 7
Abs. 1 EMRK (vgl. auch BVerfGE 45, 363 [370 f.]; 78, 374 [381 f.]).
Quelle: https://www.jura.uni-bonn.de/filead...stuehle/Kindhaeuser/Strafrecht_AT/s-at-03.pdf
Im Regelwerk steht klar, dass der Zugang auf Dächer, die nicht zu Fuß oder über eine Leiter erreichbar sind, verboten ist. Im Video ist jedoch eindeutig zu sehen, dass dieses Dach zu Fuß oder über eine Leiter erreichbar ist. Deshalb ist es unverständlich, warum in diesem Fall eine Bestrafung erfolgte. Zusätzlich wurde argumentiert, dass man auch zu Fuß wieder herunterkommen müsse. Diese Regel existiert so im Regelwerk jedoch nicht, und es gibt keine Hinweise darauf, dass man das Regelwerk so interpretieren könnte. Wozu gibt es ein Regelwerk, wenn es zusätzlich noch ein "unsichtbares" Regelwerk gibt, das nicht schriftlich festgehalten ist?
Das Argument, dass es „FailRP“ wäre, wenn man mit TVs auf dem Dach sei und springen müsste, greift nicht, da die TVs per Helikopter abgeholt werden könnten. Laut dem geschriebenen Regelwerk darf ein Helikopter dort landen, da das Gebiet zu Fuß oder per Leiter erreichbar ist. Selbst wenn der Helikopter außer Gefecht gesetzt werden würde, hat das PD die Möglichkeit, per Funk schnell Ersatz herbeizurufen und die TVs sicher zu begleiten.
Diese Argumentation zeigt klar auf, dass es keinen Grund gibt, hier eine Strafe auszusprechen, da sowohl das Regelwerk als auch die Umstände klar darauf hinweisen, dass kein Vergehen vorliegt.
Es wäre sehr schade wenn ein großer und erfolgreicher Server wie Grand (vor allem in Deutschland) die Prinzipien des Rechtsstaates weder achtet noch als Vorbild nimmt.
Wir wären offen für ein persönliches Gespräch.
Mit freundlichen Grüßen