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- Apr 20, 2024
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Guten Morgen,
gestern Abend ist mir der Herr bei 0:31 aufgefallen, als ich im PD-Dienst war, dass dieser eine Maske trug.
Die Kommunikation gestaltete sich anfangs schwierig, da anscheinend seine Sprachmuskeln nicht funktionierten.
Dies hat sich aber glücklicherweise ja noch gebessert.
Als endlich ein Gespräch zustande kam, habe ich ihn auf die Maskierung angesprochen und hingewiesen, dass dies mit einer Strafe von 10k belegt wäre. Da wir ja entgegenkommend sind, haben wir ihm keine Strafe hierfür ausgestellt, mit dem Hinweis, dass diese natürlich ausbleiben muss.
Da ich gesehen hatte, dass der Herr keine Waffenlizenz besitzt, habe ich nachgefragt, ob hier Waffen mitgeführt werden. Hier hat der Herr zuerst mit "Nee" geantwortet.
Daraufhin fragte ich, ob ich mit seiner Zustimmung mich selbst überzeugen darf, hat dieser zugestimmt. Der Eindeutigkeit und Unmissverständlichkeit habe ich nochmals nachgefragt, ob ich in seinen Rucksack/Tasche nachschauen dürfe. Dann kam leider nur die Antwort.:
Da dies innerhalb des MD-Geländes geschah, also innerhalb einer offiziellen GZ, ist dies mMn. Mit GZ 1.4 zu bestrafen.
Des Weiteren scheint der Herr beim Namen ein "Caps-Lock" Problem zu haben, falls dies nicht schon korrigiert wurde.
gestern Abend ist mir der Herr bei 0:31 aufgefallen, als ich im PD-Dienst war, dass dieser eine Maske trug.
Die Kommunikation gestaltete sich anfangs schwierig, da anscheinend seine Sprachmuskeln nicht funktionierten.
Dies hat sich aber glücklicherweise ja noch gebessert.
Als endlich ein Gespräch zustande kam, habe ich ihn auf die Maskierung angesprochen und hingewiesen, dass dies mit einer Strafe von 10k belegt wäre. Da wir ja entgegenkommend sind, haben wir ihm keine Strafe hierfür ausgestellt, mit dem Hinweis, dass diese natürlich ausbleiben muss.
Da ich gesehen hatte, dass der Herr keine Waffenlizenz besitzt, habe ich nachgefragt, ob hier Waffen mitgeführt werden. Hier hat der Herr zuerst mit "Nee" geantwortet.
Daraufhin fragte ich, ob ich mit seiner Zustimmung mich selbst überzeugen darf, hat dieser zugestimmt. Der Eindeutigkeit und Unmissverständlichkeit habe ich nochmals nachgefragt, ob ich in seinen Rucksack/Tasche nachschauen dürfe. Dann kam leider nur die Antwort.:
- (§GZ 1.4) bei 3:10 "Da können sie meine E... L...."
Da dies innerhalb des MD-Geländes geschah, also innerhalb einer offiziellen GZ, ist dies mMn. Mit GZ 1.4 zu bestrafen.
Des Weiteren scheint der Herr beim Namen ein "Caps-Lock" Problem zu haben, falls dies nicht schon korrigiert wurde.