Moin,
nach Einsicht deiner Beschwerde, bin ich zu dem Entschluss gekommen diese abzulehnen.
Grund: Kein Regelverstoß erkennbar.
Er fragt die Person nach Ihrer Schuhgröße, weil er der Person gerade die Gefängnisbekleidung ausstellen will.
Mit freundlichen Grüßen
Alex Cromm