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== Staatsverfassungsgesetz | SVerfG ==
Erstveröffentlichung 07.03.2024
§ Allgemeine Bestimmungen
§1 Personen- und Sachbegriffe
Behörden iSd SVerfG sind:- GOV (Bundesbehörde, Government of San Andreas)
- FIB (Bundesbehörde, Federal Investigation Bureau)
- LSPD (Los Santos Police Department)
- SAHP (San Andreas Highway Patrol)
- NG (Nationalgarde)
- EMS (Emergency Services)
Staatliche Einrichtungen iSd SVerfG sind:
- Alle Regierungsgebäude
- Alle Polizeistationen
- Alle Krankenhäuser
- Das Fort Zancudo
§2 Hierarchie der Gesetze
Die Gesetze des Staates von San Andreas unterliegen folgender Hierarchie:- SVerfG (Grundgesetz)
- StPO/RAVO
- StGB/WaffG/BtMG
- MG
- BDG/StVO
- BGB
- HGB
§3 Hierarchie der Behörden
Die Behörden des Staates von San Andreas unterliegen folgender Hierarchie im Falle eines Notstandes:- Gouverneur
- NG
- Justiz
- GOV/FIB
- LSPD/SAHP
- EMS
- Sonstige
§4 Eidesformel
- Jeder Beamte einer Behörde ist zwingend zu vereidigen.
- Die Eidesformel lautet wie folgt: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes von San Andreas widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Gesetze und die Verfassung des Staates wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.”
- Der Eid gilt automatisch nach der Einstellung als akzeptiert und abgelegt.
§ Grundgesetz
Art 1. Persönlichkeitsrechte
- Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
- Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
- Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt.
- Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
- Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
- Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
- Jede Person hat das Recht, über die Verwendung ihres Bildnisses zu bestimmen. Die Verbreitung und Veröffentlichung von Bildnissen bedarf grundsätzlich der Einwilligung der abgebildeten Person.
- Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
- Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
- Jede Person hat das Recht auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten. Der Staat gewährleistet, dass Daten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person verarbeitet werden, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Grundlage dafür.
Art 2. Meinungs- und Pressefreiheit
- Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
- Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, sowie in dem Recht zum Schutze der persönlichen Ehre.
- Meinungsäußerungen, die zu Gewalt aufrufen oder Hass gegen bestimmte Gruppen schüren, sind nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Der Staat ergreift verhältnismäßige Maßnahmen innerhalb des Gesetzes, um die Verbreitung von Fehlinformationen und Hassrede zu verhindern.
Art 3. Versammlungsfreiheit
- Alle Bürger haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
- Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
- Unangemeldete Versammlungen vor Dienststellen des LSPD, SAHP, FIB, sowie NG sind verboten und werden sofort aufgelöst.
- Versammlungen, die die öffentliche Ordnung gefährden oder bei denen Straftaten begangen werden, können durch die zuständigen Behörden aufgelöst werden.
Art 4. Berufsfreiheit
- Alle Bürger haben das Recht, Vereine, Familien, Unternehmen und sonstige Organisationen zu gründen, sofern deren Satzung oder Ziel nicht gegen geltendes Recht verstößt.
- Alle Bürger haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.
Art 5. Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung
- Die Wohnung ist unverletzlich.
- Durchsuchungen von Wohnungen, Häusern, Lagerräumen, Garagen und weiterer separater Nebenräume dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Behördenangeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
§ Staatsorganisation
Art. 6 Rechtsstaatsprinzip
- Der Staat San Andreas ist ein demokratischer Staat.
- Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
- Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Bürger das Recht zum Widerstand, wenn eine andere Abhilfe nicht möglich ist.
- Jeder Bürger ist dazu verpflichtet, die von ihm verlangten Abgaben und Steuern zu bezahlen.
- Jeder Bürger ist dazu verpflichtet sich selbstständig und unaufgefordert über Gesetzesänderungen und neue Gesetze zu informieren.
Art. 7 Gewaltenteilung und -verschränkung
- Die Verteilung der Staatsorgane und deren Zuständigkeiten und Kompetenzen teilt sich auf in Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Gesetzesausführung) und Judikative (Gerichtsbarkeit).
- Richtern ist es untersagt Parteimitglied zu sein.
- Der Gouverneur stellt im Rahmen der Gewaltenverschränkung sowohl Legislative, Judikative als auch Exekutive in Person dar, wobei die Unabhängigkeit der Gerichte gewahrt bleiben muss. Entscheidungen der Judikative dürfen nicht durch die Exekutive in einer Person beeinflusst werden.
- Der Gouverneur kann damit, bei personellem Bedarf, sämtliche Rollen und Posten selbst übernehmen und stellen.
- Der Gouverneur von San Andreas ist exekutiver und disziplinarischer Vorgesetzter aller Beamter und Oberbefehlshaber der Nationalgarde (NG), sowie des United States Secret Service (USSS).
- Der Gouverneur kann Führungskräfte aller Behörden, sofern der Verdacht auf ein Dienstvergehen oder eine anderweitige Straftat besteht, zur Klärung des Sachverhaltes und/oder einem Gerichtsprozess von ihrem Posten suspendieren und, im Falle einer Verurteilung gemäß Art. 12 jeweilige Immunität entziehen.
- Dem Gouverneur ist es gestattet jederzeit und ohne Angabe von Gründen angemeldete sowie unangemeldete Inspektionen und Überprüfungen sämtlicher staatlicher Organisationen, inklusive Sichtung aller Berichte, Unterlagen, Akten etc., schriftlich anzuordnen und durchzuführen.
- Der Gouverneur ist befugt, die Klassifizierung von Akten im öffentlichen Interesse vorzunehmen und zu überwachen. Klassifizierungen sind Leadern und Vizes von staatlichen Organisationen vorbehalten. Es werden keine Familienangehörigen von Leadern o.ä. klassifiziert.
- Hoheitliche Tätigkeiten der Sicherheit und Strafverfolgung können durch den Gouverneur an für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete Dritte übertragen werden (z.B. Sicherheitsdienste etc.).
- Jede Exekutivbehörde ist ausnahmslos dazu verpflichtet ihre Dienstvorschriften, oder entsprechende Teile davon, unaufgefordert öffentlich zu machen, wenn Bürger durch definierte Maßnahmen in ihren Grundrechten verletzt werden könnten.
Art. 8 Bürgerbegehren und Volksentscheide
- Jeder Bürger hat das Recht, ein Bürgerbegehren zu starten, das direkt und ohne Einwirkung des Kongresses durch die Bürger selbst entschieden wird.
- Um ein Bürgerbegehren zu starten, muss der Initiator mindestens 100 Unterschriften sammeln. Diese Unterschriften müssen von wahlberechtigten Bürgern stammen.
- Ist das Bürgerbegehren zulässig und verstößt nicht gegen geltendes Recht, die Prüfung erfolgt durch den Kongress und final durch den Gouverneur, wird es der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und es wird eine Frist für die Durchführung eines Bürgerentscheids festgelegt.
- Der Bürgerentscheid findet in Form einer Abstimmung unter allen wahlberechtigten Bürgern statt. Das Ergebnis des Bürgerentscheids ist bindend und tritt unmittelbar am nächsten Werktag nach Verkündung in Kraft.
Art. 9 Dekrete des Gouverneurs
- Der Gouverneur des Staates San Andreas kann während der Ausübung seines Amtes Dekrete erlassen, die selbige Wirkung haben wie geltende Gesetze.
- Durch den Gouverneur erlassene Dekrete dürfen dabei maximal vier Wochen andauern und müssen dann in ein geltendes Gesetz umgewandelt werden, da sie ansonsten mit dem Ablauf der Frist automatisch an Gültigkeit verlieren.
- Dekrete desselben Inhalts dürfen nicht unmittelbar aufeinanderfolgend und nach Ablauf der o.g. Frist erneut ausgestellt werden.
- Der Gouverneur kann Beschuldigte und verurteilte Straftäter auf Gesuch derer selbst oder ihrer lizenzierten rechtlichen Vertreter begnadigen.
- Sämtliche Dekrete und Erlasse vor Einführung dieses Gesetzes zum 07.03.2024 sind ungültig.
Art. 10 Parteien
- Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen.
- Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand des Staates San Andreas zu gefährden, sind verfassungswidrig. Diese Parteien werden ex tunc als nichtig erklärt.
- Der regierende Gouverneur des Staates San Andreas muss zwingend der gewählten Partei angehören.
- Dem Gouverneur ist es nicht gestattet für den Wahlkampf seiner Person oder seiner Partei auf öffentliche Bank- oder Bargelder zuzugreifen.
Art. 11 Kongress
- Der Kongress besteht aus den Leitern der Regierungsbehörden (GOV, FIB, LSPD, SAHP, NG, EMS und Lifeinvader) oder deren von der Geschäftsführung beratenen Vertretern. Nur diese haben Stimmrechte.
- Der Kongress tritt einmal pro Woche zusammen, um über Anliegen abzustimmen und/oder den Rechtsrahmen zu ändern. Sitzungen können nur nach Absprache mit dem Gouverneur des Staates persönlich oder per Konferenz abgehalten werden.
- Jede Kongresssitzung muss zwingend von einem Schriftführer protokolliert werden und das Protokoll in der Regierung sicher verwahrt werden.
- Der Gouverneur kann eine außerordentliche Kongresssitzung einberufen.
- Der Gouverneur kann im Falle wichtiger und die Sicherheit des Staates betreffender Themen die Vertreter des EMS sowie Lifeinvader aus der konkreten Kongresssitzung ausschließen.
- Jedem Bürger ist es gestattet seine Anliegen und Vorschläge schriftlich über die Regierung einzureichen, oder - ebenfalls schriftlich - direkt einem Kongressabgeordneten vorzutragen oder zu übergeben.
- Von Bürgern eingereichte Anliegen müssen binnen der nächsten zwei Kongresssitzungen in der jeweiligen Sitzung besprochen werden.
- Eingereichte Anliegen an das Government können aufgrund objektiver Kriterien durch den Zuständigen der Regierung abgewiesen werden. Die Abweisung hat dringend schriftlich und ebenso öffentlich im Staatsforum zu erfolgen wie das Anliegen selbst.
- Sofern ein Gesetzesentwurf oder eine Gesetzesänderung im Kongress besprochen wird und eine einfache Mehrheit erhält, wird der Gesetzesentwurf zur finalen Prüfung und Freigabe an das Büro des Gouverneurs übergeben. Nach erfolgter Revision wird der Gouverneur das Gesetz erlassen oder objektiv begründet und schriftlich ablehnen.
- Im Falle einer Ablehnung erhält der Einreichende des Gesetzesentwurfes bzw. der Gesetzesänderung eine schriftliche Mitteilung inklusive Begründung über die Ablehnung öffentlich und per Textnachricht.
- Gemäß diesem Artikel (des Gesetzes zur Erweiterung der Untersuchungsbefugnisse des Kongresses) kann der Kongress auch als Untersuchungsausschuss eingesetzt werden. Der Kongress hat das Recht, Untersuchungen zu bestimmten Angelegenheiten durchzuführen, die von öffentlichem Interesse sind und die das Funktionieren des Staates oder die Rechte der Bürger betreffen. Der Kongress ist befugt, Zeugen zu befragen, Beweise zu sammeln und über den Gouverneursrat Berichte zu erstatten, um die Ergebnisse seiner Untersuchungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
- Gesetzesänderungen, die die Verfassung des Staates von San Andreas (SVerfG) betreffen, bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der Abgeordneten, sowie des Gouverneurs persönlich.
- Alle Sitzungen des Kongresses sind zu Protokollieren und die Protokolle müssen innerhalb von 48 Stunden nach der Sitzung für alle State Leader und Lifeinvader veröffentlicht, des weiteren müssen die Gesetzesänderungen sobald sie genehmigt sind und geändert worden sind für alle Bürger veröffentlicht werden.
Art. 12 Immunität
- Nach ihrer Vereidigung genießen die staatlichen Kongressabgeordneten (Leader- und Vizeleader) während ihrer Anstellung bei der Regierung absolute Immunität vor der Strafverfolgung.
- Die Immunität eines jeden Abgeordneten oder Beamten kann durch den Gouverneur, in Rücksprache mit den Exekutivbehörden, mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden, sofern der hinreichender Verdacht einer schweren Straftat im Raum steht.
- Im selben Maße sind für Leiter und Vize-Leiter der jeweiligen Behörden die Personalakten zu klassifizieren.
Art. 13 Rechtsanwälte im Staat
- Jeder Bürger hat gem. Art. 4 der Verfassung das Recht sich als lizenzierter Rechtsanwalt bei der Anwaltskammer registrieren zu lassen.
- Der Registrierung als Rechtsanwalt geht dabei eine Anwaltsprüfung voraus (Staatsexamen), zu der sowohl die Entrichtung eines Entgeltes, sowie das Bestehen der Anwaltsprüfung gehören, die durch die Regierung gestellt wird.
- Lizenzierte Rechtsanwälte haben straffrei zu handeln. Jedem Rechtsanwalt, der einer Straftat überführt und rechtmäßig verurteilt wird, wird unmittelbar die Anwaltslizenz entzogen.
- Jedem durch seinen Mandanten beauftragten Rechtsanwalt ist es gestattet seinen Mandanten nach Inhaftierung in einer Gewahrsamszelle oder dem Staatsgefängnis für eine Dauer von maximal 15 Minuten zur Besprechung des juristischen Sachverhaltes zu besuchen, sofern es die jeweilige und momentane Sicherheitslage zulässt.
Art. 14 Terror-Status
- Personengruppen oder Organisationen können mit Erhalt des Terror-Status durch den Gouverneur, in Absprache mit der Exekutive, zeitweilig Teile ihrer Grundrechte abgesprochen bekommen, wenn die öffentliche Sicherheit durch gewalttätige und unwillkürliche Handlungen stark gefährdet ist.
- Die Dauer des Status wird von der Regierung festgelegt und kann unter besonderen Umständen verlängert werden. Für ein nachgewiesenes Mitglied einer solchen Organisationen gilt Folgendes während des Status:
- Zugehörige Personen können zu jeder Zeit und ohne konkreten Tatverdacht durch die Behörden durchsucht werden.
- Unternehmen betreffender Personen können von der Regierung versiegelt werden.
- Waffenschein- und Berufssperren können verhängt werden.
- Keine Möglichkeit der Aussetzung eines Haftbefehls gegen Kaution.
Art. 15 Schutz personenbezogener Daten
- Jede Person hat das Recht auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten.
- Daten dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person verarbeitet werden, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Grundlage dafür.
- Der Staat verpflichtet sich, die Sicherheit und Integrität personenbezogener Daten zu gewährleisten.
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