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== Waffengesetz | WaffG ==
Erstveröffentlichung 07.03.2024
Erstveröffentlichung 07.03.2024
§ Allgemeine Bestimmungen
§1 Personen- und Sachbegriffe
Behörden iSd WaffG sind:- GOV (Bundesbehörde, Government of San Andreas)
- FIB (Bundesbehörde, Federal Investigation Bureau)
- LSPD (Los Santos Police Department)
- SAHP (San Andreas Highway Patrol)
- NG (Nationalgarde)
- EMS (Emergency Services)
Staatliche Einrichtungen iSd WaffG sind:
- Alle Regierungsgebäude
- Alle Polizeistationen
- Alle Krankenhäuser
- Das Fort Zancudo
§2 Werkzeuge und Waffen
- Ein Werkzeug ist jeder Gegenstand, mittels dessen durch Einwirkung auf den Körper eine Verletzung zugefügt werden kann. Ein Werkzeug ist dann gefährlich, wenn es nach objektiver Beschaffenheit und nach Art der Benutzung im konkreten Fall geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.
- Es handelt sich bei Waffen um ein Werkzeug, das seiner Natur nach dazu bestimmt ist, auf mechanischem oder chemischem Weg erhebliche Verletzungen zuzufügen.
§ Waffenrecht
§3 Waffenerwerb
Eine Waffe kann legal nur bei den staatlich dafür vorgesehen Einrichtungen mit entsprechender Lizenz erworben werden. Der Waffenerwerb kann vom Staat reguliert werden.§4 Waffenscheine
- Um Waffen zu besitzen oder sie zu führen, ist ein Waffenschein nötig. Sie müssen ein gültiges psychologisches Gutachten haben. Dieses Gutachten wird durch das LSMD ausgestellt und ist ab Ausstellungsdatum 30 Tage lang für die hinterlegte Reisepassnummer eines Zivilisten gültig und 60 Tage lang für die hinterlegte Reisepassnummer eines Beamten gültig. Sobald das Gutachten abgelaufen ist, muss es erneuert werden. Die Regierung stellt den Waffenschein nur einmal in 30 Tagen aus. Hierbei ist eine Kulanz von bis zu 5 Tagen vor Ablauf möglich, wenn der alte Waffenschein vor den Augen eines Regierungsmitarbeiters entsorgt wird.
- Der Waffenschein kann gem. §28 StPO eingezogen werden.
- Ein Waffenverbot ist das generelle Verbot, Waffen sowie Munition zu erwerben oder zu besitzen. Es wird durch ein Gericht aufgezwungen und zeitlich begrenzt.
§5 Legale und illegale Waffen
Waffen sind Gegenstände, die in ihrem Wesen dazu geschaffen sind, Personen zu verletzen oder zu töten, daher gelten für Gegenstände nach diesem Wesen Einschränkungen. Für den Besitz sowie das Führen der folgenden Waffen wird ein Waffenschein benötigt:- Normale Pistole/Vintage Pistole/Panzerbrechende Pistole/Pistole 50
- Revolver
- Schrotflinte
- Alle Maschinenpistolen (inkl. SMG/PDW)
- Golfschläger
- Hammer
- Rollgabelschlüssel
- Taschenlampe
- Baseballschläger
- Messer
- Der Besitz von Waffen, welche nicht explizit durch §5 Waffengesetz als legal eingestuft worden sind, ist verboten. Ausnahmen für Beamte bildet das BDG.
- Schusswaffen ohne gültige Seriennummer gelten als illegal.
- Wer eine legale Waffe, ohne den dazu nötigen Waffenschein besitzt, handelt rechtswidrig.
- Der Besitz von Munition unterliegt ebenfalls einer Waffenscheinpflicht. Hier gilt, um Munition eines bestimmten Typs zu besitzen, muss eine Lizenz zum Führen der zugehörigen Waffe vorliegen. Ist dies nicht der Fall, handelt man rechtswidrig.
§6 Mitführen und Einsatz von Waffen
- In staatlichen Gebäuden dürfen keine Waffen getragen werden, ausgenommen von den Strafverfolgungsbehörden oder von dort angestellten Sicherheitsleuten. Um dies durchzusetzen, darf jede Person, außer dort Angestellten, innerhalb dieses Gebäudes von der Strafverfolgung oder der örtlichen Security durchsucht werden. Personen die bewaffnet sind, müssen das Gebäude verlassen und können strafrechtlich belangt werden.
- Die Nutzung einer Waffe ist lediglich in Notsituationen, auf dafür vorgesehenen Geländen oder auf dem Privatgelände, sollten dadurch keine Personen außerhalb des Privatgelände gefährdet werden, zulässig. Die Nutzung ist das abfeuern der Waffe, das Laden der Waffe und das offene Tragen der Waffe.
- Waffen und Waffenscheine dürfen nicht an Dritte Unberechtigte weitergegeben werden.
- Das Mitführen einer Waffe bei einer Straftat gemäß StGB, auch wenn diese nicht aktiv benutzt wird, führt zur Beschlagnahmung der Waffe sowie zum Entzug des Waffenscheins.
§7 Veräußerung von Waffen
- Es ist untersagt, Waffen an andere Stellen oder Personen, als denen durch den Staat dazu befugten, zu kaufen, zu verkaufen oder weiterzugeben.
- Der Verkauf von Waffen ohne gültige Seriennummer, sowie der Verkauf von Waffen außerhalb der definierten legalen Waffen iSd §5 Abs. I ist untersagt.