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== Bürgerliches Gesetzbuch | BGB ==
Erstveröffentlichung 14.03.2024
§ Allgemeine Bestimmungen
§1 Personen- und Sachbegriffe
Behörden iSd BGB sind- GOV (Bundesbehörde, Government of San Andreas)
- FIB (Bundesbehörde, Federal Investigation Bureau)
- LSPD (Los Santos Police Department)
- SAHP (San Andreas Highway Patrol)
- NG (Nationalgarde)
- EMS (Emergency Services)
Staatliche Einrichtungen iSd BGB sind:
- Alle Regierungsgebäude
- Alle Polizeistationen
- Alle Krankenhäuser
- Das Fort Zancudo
§2 Wohnsitz
- Wer sich an einem Ort ständig niederlässt oder aufhält, begründet an diesem Ort seinen Wohnsitz.
- Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen.
§3 Namensrecht
- Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.
- Über die Unzulässigkeit entscheidet ausschließlich ein Gericht.
§4 Tiere
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.§5 Geschäftsfähigkeit
- Geschäftsfähig ist, wer die erste Visum Stufe vollendet hat und daher die Fähigkeit besitzt, rechtsgültige Verträge abzuschließen.
- Personen, die die Geschäftsfähigkeit aufgrund eines Gerichtsurteils oder einer gerichtlichen Entscheidung verloren haben, sind nicht geschäftsfähig.
- Geschäftsunfähig sind auch Personen, die aufgrund geistiger Krankheit oder körperlicher Gebrechen dauerhaft nicht in der Lage sind, die Bedeutung und Tragweite ihrer Handlungen zu verstehen.
§6 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.§7 Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts
- Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
- Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten versprechen oder gewähren lässt.
§8 Vertretungsvollmacht
- Vollmachten zur Vertretung in rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten können von natürlichen Personen oder juristischen Personen des Privatrechts ausgestellt werden.
- Die Vollmacht muss schriftlich verfasst sein und die genauen Befugnisse des Bevollmächtigten klar definieren.
- Die Ausstellung von Vertretungsvollmachten kann in Form eines notariell beglaubigten Dokuments oder durch einfache Schriftform erfolgen.
- Der Aussteller der Vollmacht behält das Recht, die Vollmacht jederzeit zu widerrufen, sofern der Widerruf dem Bevollmächtigten rechtzeitig und in angemessener Form mitgeteilt wird.
§9 Kaufvertrag
- Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
- Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
- Ein Kaufvertrag kann formlos abgeschlossen werden und ist gültig, wenn sich die Parteien über den Kaufgegenstand und den Kaufpreis einig sind.
- Der Kaufvertrag kann mündlich, schriftlich oder durch konkludentes Verhalten abgeschlossen werden.
- Bei Abschluss eines Kaufvertrags in schriftlicher Form sind die wesentlichen Vertragsbedingungen, einschließlich des Kaufgegenstands, des Kaufpreises, der Zahlungsmodalitäten und der Lieferbedingungen, klar und deutlich festzuhalten.
- Ein mündlich abgeschlossener Kaufvertrag ist gültig, sofern die Parteien einig sind und die Kaufsache sofort übergeben und übernommen wird.
- Konkludentes Verhalten kann als Abschluss eines Kaufvertrags interpretiert werden, wenn die Parteien durch ihre Handlungen eindeutig ihre Zustimmung zum Vertragsabschluss zum Ausdruck bringen, wie beispielsweise durch die Übergabe der Kaufsache und die Zahlung des Kaufpreises.
§10 Mietvertrag
- Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
- Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
§11 Gründung von Unternehmen und Büros
- Natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts haben das uneingeschränkte Recht, ein Unternehmen zu gründen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Wohnsitz oder ihrem Rechtsstatus.
- Die Gründung eines Unternehmens oder Büros muss, sofern Umsatz erwirtschaftet wird, bei der Regierung beantragt bzw. angemeldet werden.
- Die Beantragung bzw. Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen.
- Die Gründer eines Unternehmens sind für die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften verantwortlich, insbesondere in Bezug auf Steuern, Arbeitsrecht und Unternehmensregistrierung.
- Die Gründung eines Unternehmens kann von staatlicher Seite unterstützt und gefördert werden, um unternehmerische Initiative, Innovation und wirtschaftliches Wachstum zu fördern.
§12 Eintragung von Marken und Rechten
- Natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts haben das Recht, ihre Markenrechte und andere schützenswerte geistige Eigentumsrechte bei der Regierung verbindlich eintragen zu lassen.
- Die Eintragung kann für verschiedene Arten von Schutzrechten erfolgen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Marken, Patente, Urheberrechte, Designs, Geschmacksmuster und Handelsnamen.
§13 Klärung zivilrechtlicher Angelegenheiten
- Alle offenen zivilrechtlichen Angelegenheiten können vor einem Zivilgericht geklärt werden.
- Dies gilt insbesondere auch für arbeitsrechtliche Angelegenheiten.
- Jede Partei hat das uneingeschränkte Recht, ein solches Zivilgericht jederzeit anzurufen, um zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen oder Streitigkeiten beizulegen.
- Das Zivilgericht ist befugt, alle relevanten Beweise zu prüfen, Zeugen anzuhören und Entscheidungen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Rechtsgrundsätzen zu treffen.
- Die Entscheidungen des Zivilgerichts mit einem vorsitzenden Richter sind endgültig und bindend für alle Parteien.
- Das Zivilgericht mit einem vorsitzenden Richter ist befugt, geeignete Maßnahmen zur Schlichtung oder Mediation vorzuschlagen, um eine außergerichtliche Einigung zwischen den Parteien zu fördern.
- Es gelten die Bestimmungen der StPO analog.
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