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Hausordnung des Bolingbroke Staatsgefängnis
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Allgemein
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1. Es ist allen Anwesenden stets mit Respekt zu begegnen.
2. Das Hausrecht der Bolingbroke-Strafanstalt liegt bei der SAHP.
3. Für den Betrieb und die Verwaltung der Bolingbroke-Strafanstalt ist ausschließlich die SAHP zuständig.
4. Für den Gebäude- und Personenschutz sind die Soldaten der National Guard und die Agents des USSS verantwortlich. Sie dürfen auch in Abwesenheit der San Andreas Highway Patrol am Staatsgefängnis agieren.
5. Inhaftierungen können von Beamten jeder vollexekutiven Organisation durchgeführt werden.
a.) Akten- und Bußgeldvergabe sollten im Einfahrtsbereich oder im Vorraum des Hauptzellentraktes durchgeführt werden, außer aus anderen Gründen ist dies unmöglich.
b.) Nach Möglichkeit sollten die Inhaftierungen mit dem anwesenden SAHP Personal abgestimmt werden.
6. Die Deputys der SAHP, die Soldaten der NG und die Agents des USSS, sind ab Inhaftierung der Straftäter für diese verantwortlich.
7. Anwälten und Besuchern ist das Tragen einer Waffe im SG untersagt.
A). Beamte können die Waffen für den Zeitraum des Besuches/Anwaltsgesprächs verwahren
8. Alle Exekutiven sind dazu angehalten, alle TV's zu durchsuchen und zu konfiszieren (alle Waffen und alle illegalen Gegenstände).
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Verhaltensregeln
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1. Die Anweisungen des Gefängnispersonals (SAHP, NG, USSS) sind stets Folge zu leisten.
2. Alle Türen müssen stets verschlossen sein, jede Behörde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Türen nach dem Durchtreten / Durchfahren ordnungsgemäß verschlossen sind.
Sollten unverschlossene Türen vorgefunden werden, so ist dies dem anwesenden Personal mitzuteilen und die entsprechende Tür unverzüglich selbständig zu verschließen.
3. Jeder Anwesende muss eine Identitätsfeststellung und/oder Abtastung durch anwesende Beamte unverzüglich Folge leisten.
Ausgenommen:
a.) Beamter, deren Zugehörigkeit zu einer staatlichen Exekutivorganisation oder der Justiz offenkundig ist
b.) Undercover-Beamte, die einen Nachweis (zB per Dienstausweis) über ihre Mitgliedschaft einer staatlichen Exekutivorganisation erbringen können.
4. Es heißt im Bereich der Bolingbroke-Strafanstalt zu rennen, wenn Sie kein offenkundiges Mitglied einer staatlichen Exekutivorganisation sind, es sei denn, sie werden von einem Beamten in Dienstkleidung einer dieser Organisationen begleitet oder es liegt eine direkte Gefahr für Leib und Leben vor .
Bei Verstoß muss mit direktem Beschuss der anwesenden Beamten gerechnet werden.
Insassen dürfen ausschließlich im Innenhof der Bolingbroke-Strafanstalt rennen, sofern nicht von einem anwesenden Beamten anders verkündet.
5. Haustiere sind im Bereich der Bolingbroke-Strafanstalt in den Käfigen zu halten.
6. Krankheiten, Hunger oder Verletzungen sind dem SAHP Gefängnispersonal selbstständig mitzuteilen
.
7. Das Personal wird angehalten, sich regelmäßig nach dem gesundheitlichen Status aller Insassen zu heben und im Bedarfsfall die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um einen guten Gesundheitszustand der Insassen zu gewährleisten. Die Insassen haben dennoch selbst dafür Sorge zu tragen, das vor Ort befindliche Personal über ihren Gesundheitszustand zu informieren.
8. Im Bedarfs- oder Notfall sind EMS-Kräfte durch das Gefängnispersonal hinzuzuziehen.
9. Die Erlaubnis zur Benutzung der Fitnessräume, des Innenhofs, der Waschküche etc. liegt im Ermessen der anwesenden SAHP-Beamten, NG-Soldaten oder USSS-Agenten.
10. Insassen haben ihre Sprachlautstärke auf eine angemessene Lautstärke zu reduzieren (Zimmerlautstärke).
11. Den Insassen ist das Telefonieren und Funken während der Haftzeit untersagt. Mit Einverständnis eines CRU Deputy können Insassen an der Telefonzelle telefonieren.
12. Angriffe auf andere Insassen, Zivilisten oder Beamte werden nicht toleriert.
13. Unkooperative Insassen können nach Verwarnung in Einzelhaft überführt werden. In schweren Fällen darf keine vorherige Verwarnung ausgesprochen werden.
14. Offenkundige Fluchtversuche werden nach §2.1 StGB geahndet, sowie wird die Fluchthilfe nach §2.7 StGB geahndet und Personen werden festgesetzt, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln (Schusswaffen sollten dabei das letzte Mittel sein).
15. Es ist nicht gestattet, mit zivilen Flug-/Fahrzeugen (Privat, Sharing etc.) oder mit Undercoverfahrzeugen der SG zu fahren. Bei Zuwiderhandlung muss mit Beschuss gerechnet werden.
a.) Davon ausgenommen sind Angestelte des SGs diese dürfen nach Ankündigung ihr Auto im Hinteren Bereich des SGs Parken
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Staatsgefängnis und Umgebung
________________________________________________________________________________________________________________________________________________1. Folgende Bereiche um und im Bolingbroke-Staatsgefängnis gelten als Sperrzone:
a.) Das Gelände innerhalb des Staatsgefängnisses
b.) Die Sandstraße um das Staatsgefängnis
c.) Der Bereich von der Straße und der bebaute Grünstreifen zwischen Parkplatz bis zum Außenzaun
D. ) Das Dach des Besuchereinganges
e.) Die Einfahrt ins SG ab der Weißen Linie
Ausgenommen sind:
a.) Der Parkplatz vor dem Bolingbroke-Staatsgefängnis
b.) Die Eingangslobby des Besuchereinganges
2. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge können umgangen abgeschleppt werden. Ausgenommen sind Fahrzeuge von Exekutivbehörden.
3. Das eigenständige Begehen / Befahren des Außenrings (Straße um das SG herum) ist für Zivilisten untersagt (Sperrzone).
4. Das eigenständige Begehen / Befahren des Hofs ist für Zivilisten untersagt.
5. Die Absätze 2 bis 4 können durch Genehmigung der Gefängnisleitung im Einzelfall ausgesetzt werden.
6. Für das SAHP, die NG und das von der USSS herbeigerufene EMS gilt die Genehmigung für die notwendige Dauer der Maßnahme pauschal als erteilt.
7. Jegliche Aufnahmen mit dem Handy der Innen- und Außenbereiche sowie die Sperrungen des Bolingbroke-Staatsgefängnisses sind untersagt.
a.) Ausgenommene Staatsbeamte zwecks Beweisführung,
c.) Dies gilt auch für Luftbildaufnahmen mit UAVs.
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Luftraum
________________________________________________________________________________________________________________________________________________1. Der Luftraum über und um die Bolingbroke-Strafanstalt ist permanentes Sperrgebiet und darf nicht von Zivilisten ohne vorherige Genehmigung des Gefängnispersonals beflogen werden.
a.) Die Luftraumüberwachung obliegt, wie im Rest von San Andreas, der National Guard.
b.) Widerrechtliche Luftraumverletzungen sind unverzüglich der SAHP sowie der NG mitzuteilen.
c.) Es ist nicht gestattet, sich schwebend auf einer Stelle zu befinden. Bei widerrechtlichen Luftraumverletzungen ist mit sofortigem Beschuss/Motorblockereinsatz und Festsetzung der Personen zu rechnen.
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Besuchszeiten
________________________________________________________________________________________________________________________________________________Offene Besuchszeiten (ohne Termin, max. 10 Minuten):
- Samstag bis Mittwoch von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
- Ansonsten nach mündlicher Vereinbarung mit einem Stellvertreter
(Ansonsten nach mündlicher Vereinbarung mit dem Gefängnispersonal)
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Abkürzungsverzeichnis
________________________________________________________________________________________________________________________________________________SAHP - San Andreas Highway Patrol
NG - Nationalgarde
USSS - Geheimdienst der Vereinigten Staaten
EMS - Notdienst (MD, FD)
MD - Medizinische Abteilung
FD - Feuerwehr
UAV - Unbemanntes Luftfahrzeug (Drohne)
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Mit freundlichen Grüßen die SG Leitung