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- Dec 19, 2021
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Sehr geehrte Damen und Herren,
im Interesse der Sicherheit und des geordneten Ablaufs auf dem Gelände des Federal Investigation Bureau (FIB) ist es notwendig, klare Regeln und Verhaltensvorschriften festzulegen. Diese Hausordnung dient dem Schutz unserer Mitarbeiter, Besucher sowie der Wahrung des staatlichen Auftrags des FIB.
Unser Ziel ist es, einen sicheren Raum für behördliche Aufgaben zu schaffen und gleichzeitig Bürgerinnen und Bürgern mit berechtigten Anliegen Zugang zu gewähren. Bitte helfen Sie uns dabei, diesen hohen Standard gemäß der folgenden Hausordnung zu gewährleisten.
im Interesse der Sicherheit und des geordneten Ablaufs auf dem Gelände des Federal Investigation Bureau (FIB) ist es notwendig, klare Regeln und Verhaltensvorschriften festzulegen. Diese Hausordnung dient dem Schutz unserer Mitarbeiter, Besucher sowie der Wahrung des staatlichen Auftrags des FIB.
Unser Ziel ist es, einen sicheren Raum für behördliche Aufgaben zu schaffen und gleichzeitig Bürgerinnen und Bürgern mit berechtigten Anliegen Zugang zu gewähren. Bitte helfen Sie uns dabei, diesen hohen Standard gemäß der folgenden Hausordnung zu gewährleisten.
Hausordnung des FIB-Geländes
1. Betreten der Stockwerke und des Nebengebäudes
- Der Zugang zu den oberen Stockwerken des Hauptgebäudes sowie zum nördlichen Nebengebäude des FIB ist nur in Begleitung eines FIB-Agenten gestattet. Unbefugtes Betreten wird als Hausfriedensbruch betrachtet und entsprechend geahndet.
2. Zugang zum FIB-Gelände und Parken
- Das Befahren des Innenhofs ist nicht gestattet. Private Fahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Besucher- oder Mitarbeiterparkplätzen außerhalb der Mauern abzustellen.
3. Aufenthalt von Zivilisten
- Zivilisten ist der Aufenthalt auf dem FIB-Gelände nur mit einem konkreten Anliegen gestattet. Aufenthalte ohne berechtigten Grund werden nicht toleriert und können zum Verweis vom Gelände führen.
- Die o.g. Personen dürfen das Gelände des FIB mit einem berechtigten Anliegen und für dessen Dauer betreten.
4. Überwachung und Schutzmaßnahmen
- Jeder Aufenthalt sowie das Überfliegen des FIB-Hauptquartiers gelten als geschütztes Gebiet und werden ohne entsprechende Erlaubnis als Hausfriedensbruch geahndet.
- Wir weisen darauf hin, dass das gesamte FIB Gelände durch moderne Video- und Aufnahmetechnik 24 Stunden am Tag überwacht wird.
5. Waffenverbot
- Das Mitführen von Schuss-, Stich-, Hieb-, Schlagwaffen sowie anderen gefährlichen Gegenständen ist auf dem Gelände des FIB strengstens untersagt.
- Auch das offene Tragen und Nutzen solcher Waffen ist auf dem gesamten Gelände verboten.
6. Durchsuchung und Kontrolle
- Mit dem Betreten des FIB-Geländes willigt jede Person automatisch ein, jederzeit und ohne genaue Angabe von Gründen durchsucht werden zu können.
7. Ausweispflicht
- Der Zutritt zum Gelände ist nur mit einem gültigen Ausweisdokument gestattet, das auf Verlangen jederzeit vorzuzeigen ist. FIB-Agenten haben das Recht, nach diesem Dokument zu fragen.