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- Dec 9, 2022
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Hallo ,
ich bitte da um eine Neuauswertung dieses Reports. Ich habe den Ton aufgrund eines wichtigen Gespräches mit der Staatsanwaltschaft, welches ich davor hatte, kurz ausgeschaltet, da ich sonst nichts gehört hätte. Hätte dann auch vor gehabt diesen dann auch wieder einzuschalten als ich dann gehört habe, dass Regelverstöße draußen passieren und ich diese natürlich auch dokumentieren will (kommt leider öfters vorm SG vor). Bitte deshalb um eine Neuauswertung, da dieser Clip einfach nicht beschädigt ist und man für ein Fall von Combat Logging die Motorgeräusche auch nicht unbedingt hören muss. Die anderen Spieler hat man nämlich wie auch im Clip zu sehen ganz normal gehört.
Auch die beiden Regeln für die Einreichung bei der Vorlage, auf deren Basis eine Ablehnung erfolgen kann, wurden eingehalten:
- Die Videos wurden beschnitten oder bearbeitet. -> Video wurden nicht beschnitten, noch bearbeitet, da ich so etwas allgemein nicht mache
- Die Videos enthalten keinen Ton oder die Länge ist nicht mindestens 30 Sekunden lang. -> Video enthält Ton, man hört da die Spieler und somit alles was gesprochen wird
Mich würde da insbesondere, sollte die Ablehnung gerechtfertigt sein, interessieren, auf was für einen Punkt sich diese stützt.
Alles Liebe
Daniel Kappell
ich bitte da um eine Neuauswertung dieses Reports. Ich habe den Ton aufgrund eines wichtigen Gespräches mit der Staatsanwaltschaft, welches ich davor hatte, kurz ausgeschaltet, da ich sonst nichts gehört hätte. Hätte dann auch vor gehabt diesen dann auch wieder einzuschalten als ich dann gehört habe, dass Regelverstöße draußen passieren und ich diese natürlich auch dokumentieren will (kommt leider öfters vorm SG vor). Bitte deshalb um eine Neuauswertung, da dieser Clip einfach nicht beschädigt ist und man für ein Fall von Combat Logging die Motorgeräusche auch nicht unbedingt hören muss. Die anderen Spieler hat man nämlich wie auch im Clip zu sehen ganz normal gehört.
Auch die beiden Regeln für die Einreichung bei der Vorlage, auf deren Basis eine Ablehnung erfolgen kann, wurden eingehalten:
- Die Videos wurden beschnitten oder bearbeitet. -> Video wurden nicht beschnitten, noch bearbeitet, da ich so etwas allgemein nicht mache
- Die Videos enthalten keinen Ton oder die Länge ist nicht mindestens 30 Sekunden lang. -> Video enthält Ton, man hört da die Spieler und somit alles was gesprochen wird
Mich würde da insbesondere, sollte die Ablehnung gerechtfertigt sein, interessieren, auf was für einen Punkt sich diese stützt.
Alles Liebe
Daniel Kappell