Hallo Leute, ich ist euer Lieblings-IC Anwalt, ich rede mal hier im Neutralen
Gesetze müssen nunmal wort für Wort gelesen werden
Auch im SWAT musst du es. (§ 2.3 Beamtendienstgesetz). Nur FIBler müssen Bürgern gegenüber ihren Dienstausweis nicht zeigen sondern nur die Dienstnummer nennen (§ 2.6 a Beamtendienstgesetz)
- 2.3 BeamDG: Beamte sind dazu verpflichtet, auf Verlangen den Dienstausweis in einer Diensthandlung vorzulegen, solange der Zweck der Diensthandlung hierdurch nicht beeinträchtigt wird.
Bei einer SWAT-Einheit kann es im Sinne des Gesetzes ausreichen, zum Schutz der Identität und seiner Diensthandlung, die Nennung der Dienstnummer. Hiermit wird dem Schutz der Person durchaus Rechnung getragen. Da andererseits er seine Dienstnummer nicht verweigert, sondern diese Nennt, ist hier Rechnung getragen worden.
zusätzlich nochmal an Alle, die einfach so wie all zu oft einfach Random "Ey Dienstausweis" schreien im Spiel:
- 4. Die Selbstidentifikation der Beamten findet erst statt, wenn der Betroffene einer Amtshandlung sich gegenüber dem Beamten ausgewiesen hat.
Das heißt, nur wenn auch wirklich eine Amtshandlung vorlag, muss der Beamte sich ausweisen. (Durch Nennung der ID z.b.)
ABER auch nur wenn die Person vorher sich selbst identifiziert hat/wurde.
- 5. Es ist Beamten nicht gestattet, Undercover ihren Dienst zu vollziehen. Ausgenommen davon sind die Sondereinheiten der jeweiligen Teil- und Exekutivbehörden
Dies bedeutet, auch hier wird bestätigt, dass die Person einer Spezialeinheit "undercover" im sinne von Verschleiert arbeiten, handeln und agieren darf. Auch hier ist der Schutz der Identität der Schlüsselpunkt.
Gesetze können nicht immer ein zu eins Abgelesen und verstanden werden, viele haben sehr Abstrakte formen und umsetzungen.
und by the way... Du Darsft gerne eine Dienstbeschwerde einreichen, sowas kann man sehr schön auch IC klären
LG
IC Anwalt
Lee.