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Status
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Your ID
185038
Players nickname
Tyron_Kasalla
Administrators nickname
Chris_Varity
Date
Feb 19, 2025
Time
03:13
Proofs
https://gta5grand.com/forum/threads/948060/#post-3323706

Ralfred-Baumi

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Joined
Oct 26, 2024
Messages
19
Sehr geehrtes Admin Team,

ich wurde am 19.02.2025 für PG sanktioniert, da ich mich gegenüber einer externen Person nicht ausgewiesen habe, wozu ich in der Situation auch nicht verpflichtet war nach IC-Gesetzen. Ich war mit der Dame in keiner Interaktion und sie wollte einfach meinen Dienstausweis haben, was ich abgelehnt habe, da ich mit der Dame nichts zu tun hatte. Aus meiner Sicht ist dies kein Powergaming, da ich mit der Dame nichts zu tun hatte. Dazu hat die Dame immer noch die Möglichkeit, mich mithilfe meiner Leitung zu identifizieren. Ich bitte aus den genannten Gründen, diese Sanktion zu widerrufen. Ich hoffe, ich habe in dieser Situation nichts falsch gemacht.

Ich wünsche Ihnen trotzdem noch einen wunderschönen Abend.

Mit freundlichen Grüßen,
Tyron Kasalla

Die Genannte Beschwerde
 

Ralfred-Baumi

Player
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Joined
Oct 26, 2024
Messages
19
BDG §3.5
Jeder Beamte ist verpflichtet, seinen Dienstausweis in einer polizeilichen Maßnahme auf Anfrage zu zeigen.
a) Spezialeinheiten sind in Ausübung ihrer Tätigkeit davon ausgeschlossen, diese müssen ihre Dienstnummer nennen. Dienstnummern sind vom Organisationsleiter festgelegte Nummern.
b) Gegenüber der Justiz müssen sich alle Beamte, eingeschlossen Spezialeinheiten mit dem geforderten Mittel der Justiz identifizieren, sofern die Justiz gegen den Beamten ermittelt oder eine Intention, zu ermitteln, besteht. Es sei denn, gegen die Justiz wird ermittelt, dann muss man sich gegen den beschuldigten Justizbeamten nur mit der Dienstnummer ausweisen.
c) Infolge von Ermittlungen der FIBCO müssen sich alle Beamte eingeschlossenen Spezialeinheiten mit einem Dienstausweis identifizieren.
d) Sollte ein Beamter eine Straftat gemäß StGB §4 begehen, so ist er dem Geschädigten gegenüber verpflichtet, seinen Dienstausweis zu zeigen.

diese Informationen stehen im aktuell geltendem gesetzt​
 
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