§ 5 Täterschaft und Teilnahme
(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft
(Mittäter).
(3) Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu...