Hier nochmal, kannst du dich gerne belesen: Im Rahmen eines Vergabenachprüfungsverfahrens hat die Berliner Vergabekammer (VK Berlin) mit Beschluss vom 24. September 2020, Az. VK -B1-10/19 unter anderem beschlossen, dass die Identifizierung einer Person allein anhand der Stimme nicht möglich sei.