Ich hatte die Beschwerde bereits eingereicht. Horst Malera hat die Beschwerde abgelehnt, weil das Video zu kurz ist. Die Regeln besagen, dass eine POV mindestens 60 Sekunden lang sein muss. Das Video hatte eine Länge von 77 Sekunden (1:17) und zeigte den Verstoß. Ich verstehe die Ablehnung zwar...